Marktoberdorf/Ostallgäul az/hkw l'In Bayern ist der Schulweg kostenfrei', sagt Gerhard Blanbois, Arbeitsgruppenleiter für Schülerbeförderung im Landratsamt in Marktoberdorf. Der jeweilige Landkreis ist dabei für die Fahrtkosten der Kinder und Jugendlichen zuständig, die weiterführende Schulen besuchen. So übernahm der Landkreis Ostallgäu im Schuljahr 2006/07 für rund 7300 Schüler die Beförderung. Dafür entstanden dem Kreis Kosten von 3,3 Millionen Euro.
Etwa zwei Millionen davon bekommt der Landkreis durch Zuschüsse vom Freistaat wieder zurück, erläutert Blanbois. 'Die Zahlen sind ungefähr so wie in den Vorjahren.' Der Schulweg ist aber laut Landratsamt nur 'kostenfrei', wenn der Schüler die Schule besucht, 'die mit dem geringsten finanziellen Aufwand erreichbar ist'. Eine Abweichung davon sei nur möglich, 'wenn eine Ausbildungsrichtung besucht wird, die an der nächstgelegenen Schule nicht angeboten wird', so Blanbois.
Antrag bis 31. Oktober
Während an die Fünft- bis Zehntklässler die jeweiligen Zug- oder Busfahrkarten zu Schuljahresbeginn kostenlos verteilt werden, müssen die Gymnasiasten, Berufs-, Berufsober- oder Fachoberschüler ab der elften Klasse rückwirkend eine Fahrtkostenerstattung beantragen. Laut Landratsamt sind diese Erstattungsanträge für das abgelaufene Schuljahr 2006/07 nun bis spätestens 31. Oktober zu stellen. Maßgeblich ist dabei das Eingangsdatum im Landratsamt. Später eingehende Erstattungsanträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Schüler ab der elften Jahrgangsstufe müssen generell einen 'Familienselbstbehalt' von 370 Euro pro Jahr tragen. 'Was an Fahrtkosten darüber hinaus geht, zahlt der Landkreis', so Blanbois. Dieser Eigenanteil entfällt aber bei Haushalten mit drei oder mehr Kindern, wenn für diese Kindergeldbezug nachgewiesen wird.
Bis vier Wochen nach Schulbeginn
Nur ausnahmsweise, so das Landratsamt, ist eine Kostenerstattung möglich, wenn der Schulweg mit einem Privatfahrzeug zurückgelegt wird. Hier gilt neu ab kommendem Schuljahr, dass ein Antrag zur Nutzung des 'privateigenen Kraftfahrzeugs' innerhalb von vier Wochen nach Schulbeginn der jeweiligen Schulart beim Landratsamt Ostallgäu zu stellen ist. Das Landratsamt genehmigt Anträge dafür aber nur, wenn keine öffentliche Verkehrsverbindung besteht beziehungsweise 'die Nutzung eines privateigenen Kraftfahrzeuges an drei Tagen in der Woche eine Zeitersparnis von jeweils mehr als zwei Stunden mit sich bringt'.
Auch Fahrgemeinschaften möglich
Generell genehmigt werden aber Anträge von Teilnehmern einer Fahrgemeinschaft. Zusammen mit der 'Genehmigung zur Nutzung des privaten Kraftfahrzeuges' wird der Antrag auf Kostenerstattung ausgehändigt, der für das Schuljahr 2007/08 bis spätestens 31. Oktober 2008 einzureichen ist, informiert das Landratsamt.
Die verschiedenen Erstattungs- und Nutzungsanträge sind über die jeweilige Schule oder das Landratsamt (Bereich Schülerbeförderung) erhältlich. Nähere Auskünfte erteilen beim Landratsamt Ostallgäu: Frau Gellrich, Telefon 08342/911-447 und Frau Klein, Telefon 08342/911-328.