Recht Vermieter aufgepasst: Wer "geschäftsmäßig" Fahrgäste befördert, braucht ab sechs Sitzen im Auto eine spezielle Erlaubnis - Landratsamt informiert">

Artikel: Jetzt gelten neue Regeln für Führerscheinbesitzer

5. November 2008 00:00 Uhr von Allgäuer Zeitung

Recht Vermieter aufgepasst: Wer "geschäftsmäßig" Fahrgäste befördert, braucht ab sechs Sitzen im Auto eine spezielle Erlaubnis - Landratsamt informiert

Oberallgäu | kae | Einige wichtige Änderungen hat seit 30. Oktober die sogenannte "Fahrerlaubnis-Verordnung". Einen kurzen Überblick gibt das Landratsamt:Personenbeförderung:Das trifft alle Fahrer: Jetzt ist eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung nötig, wenn man "entgeltlich oder geschäftsmäßig" Fahrgäste befördert. Hat das Auto mehr als fünf Sitzplätze, ist auch für den Transport von Gästen vom Bahnhof zur Unterkunft und zurück ein "Fahrgastbeförderungsschein" erforderlich.

Verloren: Wer den Führerschein verliert, muss eine Anzeige bei der Polizei machen und die Verlustmeldung beim Antrag für den neuen Schein mitbringen.

Lkw-undBusfahrer: Bei der Verlängerung befristeter Führerscheine wird keine Zeit verschenkt. Die fünfjährige Gültigkeit beginnt ab Ablauf des alten Dokumentes (bisher ab Antragstellung).

NeuePrüfung: Lkw- und Busfahrer müssen keine neue Prüfung ablegen, wenn ihr Führerschein vor über zwei Jahren abgelaufen ist. In der Regel wird davon ausgegangen, dass die Fähigkeit, das Fahrzeug zu führen, weiterbesteht. Das gilt für alle Fahrer auch bei Entziehung des Führerscheins durch Gericht oder Behörde. Im Einzelfall kann weiter eine Prüfung verlangt werden.

Zugmaschinen: Die Erlaubnis für Zugmaschinen bis 60 Stundenkilometer (Klasse T) wird nur noch unmittelbar mit dem Umtausch einer "alten Fahrerlaubnisklasse 3" erteilt werden, soweit ein Bedürfnis besteht. Eine nachträgliche Erteilung ist nicht mehr möglich.

Ausländisch: Ausländische Führerscheine, die während einer Sperrfrist in Deutschland ausgestellt wurden, gelten in der Bundesrepublik nicht, auch wenn die Sperrfrist wieder abgelaufen ist. Das betrifft auch Führerscheine, die im Ausland nach einem Entzug/Verzicht in Deutschland erworben wurden.

Foto: Für den Führerschein ist nun ein Foto gefragt, das die Passverordnung erfüllt. Gemeint ist ein biometrisches Passbild, wie es auch für Reisepässe verlangt wird.

Informationen geben das Landratsamt in Sonthofen, Telefon (08321) 612-329, und die Dienststelle in Kempten, Telefon (0831) 5400652.