Haftstrafe wegen anderer Delikte wird um drei Monate verlängert Lindau/Westallgäu (enz). 'Ihnen muss klar werden, so etwas nie wieder zu machen', so die Mahnung von Amtsgerichtsdirektor Paul Kind, nachdem das Jugendschöffengericht die bereits wegen anderer Delikte angetretene Haftstrafe eines jungen Mannes auf nunmehr drei Jahre und fünf Monate verlängert hatte.
'Das sind drei Monate mehr als bisher', erklärte Kind dem 21-jährigen Westallgäuer, der von zwei Polizisten in den Gerichtssaal geführt wurde. Einbrüche, Diebstähle und Drogendelikte sind nur einige Beispiele aus seinem üppigen Vorstrafenregister. Jetzt wurde es um eine 'falsche Verdächtigung' erweitert. Laut Anklage hatte der zur Tatzeit 20-Jährige während einer Vernehmung bei der Polizeiinspektion Lindenberg wahrheitswidrig den Namen eines Jugendlichen genannt, von dem er eine 100-Gramm-Platte Haschisch zum Preis von 600 Mark gekauft haben wollte. Die Übergabe soll in dessen Wohnung erfolgt sein. Zuvor habe der Gastgeber die Haschischplatte aus einem Versteck in der Spalte eines Sofas geholt und ihm den Kauf von Kokain angeboten. Die polizeilichen Ermittlungen ergaben, dass an diesen Vorwürfen nichts dran war. Mit der falschen Verdächtigung, so bemerkte der Staatsanwalt, sei von dem jetzt Angeklagten beabsichtigt gewesen, dass gegen den Jugendlichen ein Strafverfahren eingeleitet wird.'Sie haben alle Chancen, die Ihnen das Gericht immer wieder gewährt hat, mit neuen Straftaten locker weggewischt', resümierte Paul Kind in der Urteilsbegründung. Er rate dem Mann, während der langen Haft im Jugendstrafvollzug darüber nachzudenken, sich nach der Entlassung gesetzestreu zu verhalten. Kind: 'Wenn nicht, dann stehen Sie künftig vor einem anderen Richter, der das Erwachsenenstrafrecht anwendet.'