Strenge Bestimmungen für Haltung der Tiere in Bayern Buchloe (rm). Zwei Kampfhunde töteten am Montag in Hamburg einen sechsjährigen Buben. Noch am gleichen Tag zerfleischte ein weiterer Kampfhund in Köln einem 73-Jährigen das Gesicht. Landauf, landab wurde gestern der Ruf nach schärferen Gesetzen für die Haltung dieser Tiere laut. Die Gewerkschaft der Polizei forderte sogar ein totales Verbot. In Bayern gibt es bereits strenge Bestimmungen, erläutert Gerhard Städele, Leiter des Buchloer Ordnungsamtes. Und er kann die Bürger in Buchloe und Umgebung beruhigen: In den Gemeinden Buchloe, Jengen, Lamerdingen und Waal ist kein einziger Kampfhund bekannt.
Bereits seit Juli 1992 gibt es in Bayern eine Verordnung für 'Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit'. Außerdem regelt der Artikel 37 im Landesstraf- und Verordnungsgesetz das Halten gefährlicher Tiere. Demnach ist dafür eine Erlaubnis der Gemeinde nötig. Und diese wurde in der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Buchloe noch kein einziges Mal erteilt und bisher auch noch gar nicht beantragt.
Nur einmal wurde bisher der Verdacht laut, dass es sich bei einem Tier in der VG um einen Kampfhund handeln könnte. Es war laut Städele ein Rhodesian Ridgeback. Diese Rasse gehört zu den Hunden, bei denen vermutet wird, dass sie Eigenschaften als Kampfhunde haben. Ihre Halter müssen in Bayern durch ein Fachgutachten nachweisen, dass ihre Tiere harmlos sind, wenn sie sie ohne Auflagen behalten wollen. Ist dies der Fall, erhalten sie ein sogenanntes Negativzeugnis von der Gemeinde. Der Eigentümer des Rhodesian Ridgebacks hat Aussicht auf dieses Zeugnis. Sein Tier sei, so Städele, nicht gesteigert aggressiv gegenüber Personen und Tieren. Dies habe ein Tierarzt bestätigt.
Zum Schutz der Bürger, so erläutert Städele, könne die VG von sich aus tätig werden, falls irgendwo in ihrem Zuständigkeitsbereich ein Kampfhund oder ein gefährlicher Hund einer anderen Rasse auftauche. Deshalb bittet er die Bürger, solche Tiere zu melden. Wer ohne die Erlaubnis der Gemeinde einen Kampfhund hält, muss mit einer Geldbuße bis zu 20 000 Mark rechnen.
Sollte in der VG jemals die Haltung eines Kampfhundes beantragt werden, weist Städele darauf hin, dass es nicht einfach sei, eine Erlaubnis zu bekommen. Der Antragsteller müsse ein 'berechtigtes Interesse' nachweisen, zuverlässig sein und keinesfalls dürfe der Hund Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz von irgendjemanden gefährden.
Das Züchten oder Kreuzen von Kampfhunden ist laut Städele in Bayern total verboten. Wer sich nicht daran halte, müsse mit Geldbußen bis zu 100 000 Mark rechnen. Als Kampfhunde gelten im Freistaat nach der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit folgende Rassen: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa-Inu. Bei folgenden Rassen sind Negativzeugnisse erforderlich: Bullmastiff, Bullterrier, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano und Rhodesian Ridgeback.
Städele weist darauf hin, dass auch Hunde anderer Rassen eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweisen können. Falls jemand solche Hunde bekannt seien, könne er sich an das Ordnungsamt im Buchloer Rathaus wenden. Es prüfe dann in Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt, ob das Tier tatsächlich gefährlich sei. Allerdings warnt Städele davor, diese Regelung zu missbrauchen, um beispielsweise den ungeliebten Nachbarhund loszuwerden. Dafür sei die Stadt nicht zuständig und deshalb werde auch kein Hund verboten.