Sonthofer Familie nach Münchner Urteil glücklich und erleichtert Von Ulrich Weigel Sonthofen Wir hatten fast nicht mehr damit gerechnet. Glücklich underleichtert ist die Sonthofer Familie Herz nach dem Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts. Das hob wie berichtet zwei vorherergangene Urteile auf. Nun müssen die Eigentümer der Wohnanlage einen Zaun am Mühlbach aufstellen, den Kinder nicht ohne weiteresüberwinden. Der ursprünglich gebaute Zaun reiche nicht aus, so das Gericht. Der Bach, eigentlich ein Triebwerkskanal zur Gewinnung von Wasserkraft, ist mit seinem steil abfallenden Ufer nach Ansicht des Obersten Landesgerichts besonders für Kinder gefährlich. Früher gab esim Bereich Mühlbach mehrfach tödliche Unfälle. Zuletzt fiel Anfang der90er Jahre ein Mann in den Triebwerkskanal und ertrank, sagt Polizei-Sprecher Hackenberg. Im Rotbach, der mündet in den Mühlbach,ertrank 1982 ein eineinhalbjähriges Kind. Nicht ohne Grund fordert der Wasserverband der Ostrach-Triebwerkskanäle daher bei Bauvorhaben, den Zugang zu den Wasserläufen für Unbefugte und Kinder zu verhindern, wie Vorsitzender Erwin Bischofberger bestätigt. Doch das Amtsgericht Sonthofen und das Landgericht Kempten urteilten1999, die Mutter müsse ihre Kinder eben entsprechend beaufsichtigen. Die von uns geforderte Interessensabwägung zwischen dem nichtausgeübten Nutzungsrecht der Wohnungseigentümer und dem Leben der Kinder hat das Landgericht Kempten nicht vorgenommen, sagt der Immenstädter Rechtsanwalt Klemens Klein. Jetzt habe das Oberste Landesgericht mit seinem kinderfreundlichen Urteil den Schutz des Lebens über alles gestellt. Wer Kinder hat, weiß wie schnell die sein können, betont Petra Herz-Böck. Die paar Meter von der Terrasse zum Bach schaffe ein Kind,drehe man ihm nur einen Moment den Rücken zu.
Was ist dann erst beieiner kurzen Störung, wenn Telefon oder Türglocke klingelt?, warnt Ehemann Stefan Böck. Zudem: Die Mutter muss sich neben demzweijährigen Dennis auch um dessen großen Bruder Raphael kümmern underwartet im August ihr drittes Kind. Stimmung den Bach hinunter Ausgangspunkt des Streits war ein provisorischer grüner Schneefangzaun, den die Mutter aufgestellt hatte, um einen Sturz der Kinder in den Mühlbach zu verhindern. Das Problem: Bei diesem schmalen Streifen zwischen der kleinen Terrasse und dem Bach handelt es sich um Gemeinschaftsgrund, der allen Eigentümern zugänglich sein muss. Unddie störten sich mehrheitlich an dem Schneezaun, klagten auf Beseitigung. Dabei beantragten die Nachbarn laut Herz sogar, hohe Geld- oder Haftstrafen anzudrohen, sollte man erneut Gemeinschaftsflächeneinfrieden. Keine schöne Zeit für die vierköpfige Familie, die das als Einschüchterungsversuch wertet. Petra Herz-Böck: Ich war da totalfertig. Dabei will ich doch nur meine Kinder schützen. Den Bach hinunter ist die Stimmung in dem Haus mit seinen sechs Eigentümern vier hatten geklagt. Das Klima ist eisig: Einige Nachbarn grüßen nicht mehr. Wenn die Kinder laut sind, wird geklopft. Wohnen macht da gerade keinen Spaß, bewertet die Hausverwaltung Guggemoos die katastrophale Stimmung. Erste Eigentümer wollten nunihre Wohnung verkaufen. Laut Hausverwaltung folgt in den nächsten Wochen eine Eigentümer-Versammlung, bei der über die Art des neuen Zauns entschieden wird. Nach dem Urteil müssen die vier Nachbar-Parteien nun 75 Prozent der Gerichtskosten übernehmen. Ein Viertel bleibt an der Familie hängen,die das aber üb