Memmingen(vol). - Jogger trifft Hund: Für die meisten Läufer gehört das zur Ausübung ihres Sports dazu. In aller Regel bleibt diese Begegnung ohne Folgen. Vor wenigen Tagen in Amendingen wäre die Situation beinahe eskaliert, als sich der Jogger plötzlich massiven Vorwürfen einer Hundehalterin ausgesetzt sah, die ihn wütend anschrie, er möge endlich anhalten, sonst packe das Tier zu. Der Hinweis, es liege in ihrer Verantwortung, das zu verhindern, brachte dem Mann nur die Drohung ein, das nächste Mal werde sie 'mit der Gaspistole' anrücken. Ein Beispiel, das nicht nur bei Joggern auf Unverständnis stößt. Rainer Gebauer, Vorstandsmitglied beim Benninger Gebrauchshundeverein, kann über ein derartiges Verhalten von Tierbesitzern nur den Kopf schütteln. Gerade in einer Zeit, in der die Hunde Negativ-Schlagzeilen machten, müssten die Halter sensibel reagieren. 'Es liegt nicht im Naturell eines Hundes, Menschen zu beißen', sagt ein Sprecher der Polizei-Hundestaffel in Weißenhorn. Dennoch könne zum Beispiel ein Jogger den Beutetrieb des Tieres wecken. Gebauer: 'Es ist dann wichtig, ruhig stehen zu bleiben, keine hektischen Armbewegungen zu machen und dem Hund nicht in die Augen zu sehen.
' Prinzipiell müsse der Hundehalter diese Situation aber von vornherein verhindern. Die Stadt hat für Kampf- und große Hunde (ab 50 Zentimeter Schulterhöhe) sogar eine Verordnung erlassen 'zum Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Hunde': Große Vierbeiner müssen demnach etwa im Altstadtgebiet und auf Grünanlagen grundsätzlich an der Leine geführt werden; Kampfhunde gar im gesamten Stadtgebiet. Sonst droht ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro, so Michael Foit vom Memminger Ordnungsamt. Der beste Schutz ist laut Gebauer eine gute Erziehung des Tieres, wie sie sein Verein beispielsweise anbiete. 'Immer mehr Menschen nehmen dieses Angebot in Anspruch', hat er beobachtet. Auch wenn die Erziehung in den ersten Monaten besonders wichtig sei, sei es dafür nie zu spät. 'Außerdem erwarte ich vom Halter, dass er immer darauf achtet, ob sich irgendjemand dem Hund nähert, und dass er entsprechend reagiert.' Man könne von niemandem erwarten, dass er oder sie wisse, wie man sich gegenüber Hunden zu verhalten hat: Bei einem Zwischenfall liege 'die Hauptschuld beim Hundehalter'. Laut Stefan Falkenberg, Vizepräsident des Landgerichts Memmingen, gibt es die so genannte Tierhalter-Haftung, die auch ohne Verschulden greift. Außerdem dürfe man sich im Falle eines Angriffs auch verteidigen. So kann beispielsweise ein Pfefferspray für Jogger ein wirkungsvolles, erlaubtes Mittel sein, um sich eines Hundes zu entledigen. Zahlreiche Urteile bestätigen Falkenbergs Auskunft: Mehrere 1000 Euro Schmerzensgeld kann ein Hundebiss den Halter kosten - übrigens haftet er auch für Schäden, die einem Dritten bei der Flucht vor einem Tier zustoßen. Denn ein Hund, so sieht es das Gesetz, stellt auch eine Gefahrenquelle dar.