Corona-Ampel: Hohe Inzidenz und belegte Intensivbetten: Auch Kempten gilt als Hotspot

6. November 2021 17:26 Uhr von Stadt Kempten Stadt Kempten
Auch die Stadt Kempten gilt ab Sonntag als regionaler Hotspot. (Symbolbild)
Auch die Stadt Kempten gilt ab Sonntag als regionaler Hotspot. (Symbolbild)
Kathrina Rudolph

Die 7-Tage-Inzidenz liegt in Kempten am 6. November bei 445,3 und die Auslastung der Intensivbetten im Leitstellenbereich bei über 80 Prozent. Aufgrund dieser Überschreitung gilt die Stadt Kempten ab dem 7. November als regionaler Hotspot. Krankenhausampel: Stufe rot. Aufgrund dieser Überschreitungen gilt die Stadt Kempten (Allgäu) ab dem 7. November 2021 als regionaler Hotspot, für den diejenigen Regelungen der 14. BayIfSMV gelten, die bei einer landesweiten roten Krankenhausampel gelten würden. Die Stadt Kempten veröffentlicht dazu am 6. November 2021 eine öffentliche Not-Bekanntmachung.

Hinweise der Stadt Kempten

Als Maskenstandard gilt damit wieder FFP2-Maske; Kinder und Jugendliche zwischen dem 6. und dem 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Maske tragen. In der Schule gelten Sonderregelungen (Stoffmaske in der Grundschule, im Übrigen medizinische Maske). Einrichtungen und Veranstaltungen, die bisher nach 3G-Regeln zugänglich sind, sind dann nur noch nach 2G zugänglich. Ausgenommen werden Hochschulen, außerschulische Bildungsangebote, berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive; für diese gilt weiterhin die 3G-Regel.Für Clubs, Diskotheken, Bordellbetriebe und vergleichbare Freizeiteinrichtungen gilt ebenfalls 2G. Für die Gastronomie, Beherbergungsunternehmen und Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe unabdingbar ist und die keine medizinischen, therapeutischen oder pflegerischen Leistungen sind, gilt 3G plus. Die Zugangsregelung 3G gilt in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten außerdem für alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben (egal ob Kunden, andere Beschäftigte oder sonstige Personen). Das gilt nicht für den Handel, den öffentlichen Personennah- und -fernverkehr sowie die Schülerbeförderung.