Vom Laub bis zum Lärm - fast alles geregelt Kempten (js). Drei Millionen Nachbarschaftsstreitigkeiten blockieren jährlich deutsche Gerichte. 'Das muss nicht sein', meint Haus & Grund. Chefjustiziar Manfred Nikui gab beim Kemptener Verein einen Überblick über das Nachbarschaftsrecht, Erich Sedlmeyer von der Hausbesitzerversicherung München Tipps für sinnvollen Versicherungsschutz.
Proppenvoll war es bei der Herbstversammlung des Haus & Grund (H&G) Kempten, dem über 1000 Mitglieder angehören. Zum Nachbarschaftsrecht sprach Chefjustiziar Manfred Nikui, der seinen Vortrag unter das Motto stellte: 'Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt'. Dabei sei das deutsche Nachbarschaftsrecht gar nicht schwierig, nur unübersichtlich. Ob Grenzbebauung, Immissionen von Herbstlaub, Lärm oder Nachbars Grill - fast jedes Konfliktpotenzial sei irgendwo geregelt. Kein Wunder, wenn Politiker über Vereinfachungen oder Abschaffung von Vorschriften nachdenken. Doch offensichtlich eigne sich das Nachbarschaftsrecht am wenigsten dazu. So hätten 2000 millionenfache Nachbarschaftsstreitigkeiten den Gesetzgeber veranlasst, bei einem Streitwert bis 5000 Euro den Gerichten Schlichtungsverfahren vorzuschalten. Doch bei den Streithanseln kam das nicht gut an. Einer Ausweitung solcher Verfahren beispielsweise auf Räumungsklagen erteilt H&G eine Absage. Dadurch könnten sich Verfahren gegen säumige Mieter zu Lasten der Vermieter hinziehen. Und so genannte 'Mietnomaden' würden zunehmend zum Problem. H&G-Vorsitzender Heinrich Spiering rät zu zusätzlichen Vorsichtsmaßnahmen vor Mietvertrags-Abschluss. Gut beraten sei man mit einem 'Vermieter-Rechtsschutz' - beispielsweise beim Nachbarschaftsstreit vor Gericht. Nicht versicherbar, so Erich Sedlmeyer, sei Streit bei Erwerb oder Verkauf von Häusern oder Grundstücken.