Nach der Krisenberatung zwischen Kanzlerin Angela Merkel und den Länderchefs ist nun klar, dass es einen harten Lockdown geben wird, der vom 16. Dezember bis zum 10. Januar gilt. Die Entwicklung der Corona-Fallzahlen mache diesen Schritt nötig. Auch, um das Gesundheitssystem zu entlasten, so Merkel. Die Regeln zum harten Lockdown:
- Der Einzelhandel schließt am 16. Dezember. Ausgenommen sind alle Geschäfte für den täglichen Bedarf, also Lebensmittel und Drogerieartikel, zudem Apotheken, Sanitätshäuser, Banken. Auch Tankstellen und Kfz-Werkstätten dürfen öffnen.
- Schulen und Kindertagesstätten sollen ebenfalls schließen. Eine Notfallbetreuung soll angeboten werden. Insgesamt bedeutet das, dass die Weihnachtsferien überall vom 16. Dezember bis 10. Januar ausgeweitet werden.
- Vom 24. Dezember bis zum 26. Dezember 2020 gibt es eine Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen- während dieser Zeit sind Treffen mit 4 über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis, also Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gerader Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen zulassen, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahren bedeutet. Angesichts des anhaltend hohen Infektionsgeschehens wird noch einmal eindrücklich an die Bürgerinnen und Bürger appelliert, Kontakte in den fünf bis sieben Tagen vor Familientreffen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.
- Gottesdienste sind zulässig, aber unter Auflagen wie Mindestabstand, Maskenpflicht und Verzicht auf Gesang. Eventuell wird eine Anmeldepflicht für Besucher verlangt.
- Am Silvester und am Neujahrstag wird es ein bundesweites Ansammlungs- und Versammlungsverbot geben. Zudem gilt ein Feuerwerksverbot auf allen Plätzen, welche die Kommunen festlegen. Verkauf von Pyrotechnik ist in diesem Jahr generell verboten.