Das Landgericht Ravensburg hat einen 42-jährigen Mann aus dem Allgäu zu fünfeinhalb Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Die 1. Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 17. Mai 2014 einen Obdachlosen in Friedrichshafen vergewaltigt hat.
Mit dem Urteil lag das Landgericht voll auf Linie der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte dagegen Freispruch gefordert, weil für ihn viele Zweifel am Tatvorwurf geblieben sind. In der Begründung stellte der Vorsitzende Richter Jürgen Hutterer klar, dass die Kammer 'nicht den geringsten Zweifel' hatte, dass der Angeklagte den 19-Jährigen 'auf brutale Art und Weise' missbraucht hat.
Der Mann aus dem Allgäu habe an jenem Abend gezielt Ausschau nach einem Opfer gehalten. Der verzweifelte junge Mann am Stadtbahnhof - drogensüchtig, pleite, hungrig - sei dem Allgäuer gerade recht gekommen. Mit dem Versprechen auf eine Mahlzeit und eine Unterkunft habe er ihn in sein Auto gelockt.
Die Fahrt endete auf einem Feldweg in Friedrichshafen-Ost, . Irgendwann stieg er wieder ins Auto und ließ den jungen Mann hilflos liegen.
Die Version des Angeklagten, dass bei dieser Begegnung lediglich ein Fesselspiel zwischen einem Freier - nämlich ihm - und einem Stricher außer Kontrolle geraten war, nannte Hutterer 'sichtlich konstruiert'. Der Richter betonte, dass ein professioneller Stricher mit möglichst wenig Aufwand Geld verdienen will. Dass er zu einem Wildfremden ins Auto steigt, in der Gegend herumfährt und ein kuscheliges Plätzchen sucht - und das alles für 30 Euro, sei nicht nachvollziehbar und spreche gegen jegliche Lebenserfahrung.
Nachdem er die Aussagen des Angeklagten zerpflückt hatte, erklärte Hutterer auch, warum das Gericht den Hauptzeugen - den 19-Jährigen - für 'überaus glaubhaft' hält. Zum einen habe der junge Mann kein Motiv für eine Falschaussage. Zum anderen habe er keinen Belastungseifer an den Tag gelegt. Im Gegenteil: Eine Frau, die kurz nach der Vergewaltigung am Tatort vorbeikam, musste ihn überzeugen, die Polizei zu rufen.