Allgäu | dec | Neben dem Fuhrparkleiter einer Allgäuer Behörde (wir berichteten) ist auch der Gebietsleiter eines Reifenherstellers verurteilt worden.
2700 Euro Geldstrafe muss der 30-Jährige wegen Vorteilsgewährung zahlen. Er hatte dem Fuhrparkleiter einen Satz Autoreifen kostenlos auf Kulanzbasis zur Verfügung gestellt. Ein Amtsgericht setzte die Strafe für den 30-Jährigen um 2100 Euro niedriger an als die des Verwaltungsbeamten, weil die Initiative für die Überlassung der Reifen von dem Fuhrparkleiter ausgegangen sei.