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Gülle auf Schnee: Erlaubt, aber nicht wirkungsvoll

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Gülle auf Schnee: Erlaubt, aber nicht wirkungsvoll

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    Experten fordern größere Lagerkapazitäten für Dünger Marktoberdorf (ves). Wer am vergangenen Wochenende im Ostallgäu unterwegs war, dem schlug oft ein unangenehmer Geruch entgegen: Vielerorts waren die schneebedeckten Wiesen mit brauner Gülle übertüncht (siehe auch Allgäu-Rundschau). Weil die Düngeverordnung die Ausbringung in der Zeit vom 15. November bis 15. Januar verbietet, hatten viele Ostallgäuer Landwirte die letzte legale Gelegenheit genutzt. Nach Auskunft von Experten ist das Odeln auf Schnee erlaubt. Die Düngung sei im Spätherbst aber nicht optimal und verursache Mehrkosten im Sommer.

    'Auch außerhalb der Sperrfrist ist das Ausbringen von Gülle verboten, wenn der Boden gefroren, wassergesättigt oder stark schneebedeckt ist', erläutert Thomas Wanninger, Berater für Pflanzenbau und Pflanzenschutz am Landwirtschaftsamt in Kaufbeuren. In der Düngung am Wochenende sieht Wanninger jedoch keinen Verstoß gegen die Verordnung. Die Schneedecke sei nicht hoch und der Untergrund trocken, so dass die Gülle zum Boden durchdringen konnte.

    Gefahr für das Trinkwasser durch Nitratauswaschungen (siehe Wortweiser) bestehe zur Zeit nicht. Im hängigen Gelände könne jedoch Phosphat in Gewässer abgeschwemmt werden und zu einer Überdüngung führen ­ Düngung in Hanglagen sei deshalb 'unsachgemäß'. Immer wieder würden Landwirte von Bürgern oder der Polizei angezeigt. Dazu bestand bei der Marktoberdorfer Inspektion im aktuellen Fall kein Grund: 'Die Schneehöhe war gering, da wollen wir nicht zu kleinlich sein', so Polizeichef Gerhard Kreis.

    'Ein bis zwei Prozent der Betriebe in Schwaben werden angezeigt', so Dr. Hans Thalmann, der am Landwirtschaftsamt in Schwabmünchen für die Umsetzung der Verordnung zuständig ist und die Verstöße schwabenweit fachlich beurteilt. Dabei kämen meist nicht die großen Betriebe in Konflikt mit dem Gesetz, sondern oft kleine Landwirte, die ans Aufhören denken.

    'Viele Bauern, deren Zukunft unsicher ist, scheuen sich vor den großen Investitionen für neue Güllegruben', weiß auch Franz Unsin. Grundsätzlich ist der Kreisobmann des Bayerischen Bauernverbandes (BBV) gegen eine gesetzlich festgelegte Sperrfrist für das Düngen ­ doch die hätten die Landwirte nicht verhindern können. Sinnvoll sei es deshalb, mehr Lagerraum für Gülle zu schaffen.

    'Dünger verschenkt'

    Darin sieht auch Professor Dr. Thomas Grundler, Grünlandexperte an der Fachhochschule Weihenstephan, den Knackpunkt: 'Die Landwirte reagieren immer allergisch gegen Verordnungen, doch diese kann ihnen helfen, wirtschaftlich zu arbeiten.' Wer außerhalb des Pflanzenwachstums Gülle ausbringt, nutze diese nicht optimal: 'Sie verschenken schlichtweg Dünger.' Im Sommer müssten die Betriebe dann Mineraldünger kaufen. 'Das kann bis zu 40 Mark pro Hektar kosten', rechnet Grundler vor. Diese Ausgaben könne sich der Landwirt sparen, wenn er Lagerkapazität für sechs bis neun Monate bereit halte.

    Obwohl es schon ein Förderprogramm für den Bau von Gruben gegeben habe, werde Gülle in unserer Gegend im Schnitt nur drei Monate gelagert, schätzt der Kaufbeurer Pflanzenbau-Berater Wanninger. Eine Möglichkeit zur Lösung des Problems sieht er auch in der Nutzung von Lagerkapazitäten aufgelassener Höfe.

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