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"Großer Fortschritt in der Pflege"

Fellheim

"Großer Fortschritt in der Pflege"

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    Seit Anfang Mai bereichern drei Betreuungsassistentinnen das Mitarbeiter-Team des Johanneshofs Schloss Fellheim. Deren Anstellung verdanken die Bewohner des Schlosses der jüngsten Pflegeversicherungs-Reform, die eine zusätzliche Betreuung für Senioren mit Demenz fördert. Die Kosten dafür übernehmen die Krankenkassen.

    Einrichtungsleiter Anton Böck bezeichnete diese Neuheit als einen "Schritt in die richtige Richtung" und fügte hinzu: "Gerne sind wir bereit, mit den Kostenträgern auf diesem Weg weiter zu gehen." Denn für die Johannes Seniorendienste als Betreiber des Johanneshofs Schloss Fellheim bedeuteten diese zusätzlichen Kräfte einen großen Fortschritt in der Pflege dementer alter Menschen.

    Obwohl die neuen Assistentinnen Sonja Königsberger, Karin Messner und Elisabeth Honold bisher ehrenamtlich im sozialen Bereich tätig waren, mussten sie einen Lehrgang absolvieren, um die notwendigen theoretischen Kenntnisse für ihren zukünftigen Arbeitsbereich zu erwerben. In der Zwischenzeit stehen ihnen Pflegedienstleiterin Irena Pankovic, sämtliche Mitarbeiterinnen der Einrichtung sowie eine Praxis-Anleiterin zur Seite.

    Mit den Betreuungsassistenten werden erstmals Personen eingesetzt, die sich sehr nah am Bewohner für dessen Betreuung einsetzen. So sollen die Helferinnen zusammen mit den Senioren eines einzelnen Wohnbereiches alltägliche Aufgaben bewältigen. Unter anderem werde das wöchentliche Kuchenbacken ein fester Veranstaltungspunkt, aber auch alte Fertigkeiten wie Stricken und Stopfen werden wieder "ausgegraben". Bald werden die neuen Mitarbeiterinnen auch mit ihrer Gruppe in der Umgebung des Fellheimer Schlosses bei Spaziergängen oder beim Kirchgang anzutreffen sein. Laut Böck wird der bisherige Bereich "begleitende Dienste" (Beschäftigungstherapie) jedoch nicht eingeschränkt. Wie bisher, werden qualifizierte Mitarbeiter beschäftigt, die weiterhin für die Bewältigung von Problemen und Krisensituationen zur Verfügung stehen.

    Für festen Personenkreis zuständig

    Böck beschrieb die Unterschiede wie folgt: "Die Betreuungsassistenten sind für einen festgelegten Personenkreis in ihrem Pflegebereich zuständig.

    Die Mitarbeiterinnen des begleitenden Dienstes bieten Programme und Möglichkeiten, für die sich die Heimbewohner entsprechend ihren Neigungen und Interessen entscheiden".

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