Ein tonnenschwerer Grabstein war im Sommer vergangenen Jahres auf dem Memminger Waldfriedhof umgekippt und hatte die Beine eines Mannes unter sich begraben, der den Stein gerade reinigen wollte.
Der 64-Jährige konnte erst nach etlichen Bemühungen von Feuerwehr und Friedhofsmitarbeitern unter dem Stein geborgen werden. Er trug eine schwere Beinverletzung davon. Ein Strafverfahren gegen die 77-jährige Grabinhaberin wegen fahrlässiger Körperverletzung endete gestern vor dem Memminger Amtsgericht mit einem Freispruch.
Fahrlässigkeit habe sich die angeklagte Witwe nicht zuschulden kommen lassen, begründete der Richter das Urteil. Im April vergangenen Jahres hatte die Witwe ein Schreiben von der Friedhofsverwaltung erhalten, dass der Stein auf ihrer Grabstelle wackle, dass dies sehr gefährlich sei und eine dringende Befestigung erfordere. Die Grabinhaberin beauftragte daraufhin ihren Sohn, sich um die Sache zu kümmern. 'Sie hat getan, was man von ihr erwarten kann', wertete der Richter mit Rücksicht auf das hohe Alter der Angeklagten.
Den ganzen Bericht zum Prozess und eine ausführliche Urteilsbegründung finden Sie in der Allgäuer Zeitung vom 20.05.2014 (Seite 19). Die Allgäuer Zeitung erhalten Sie im ganzen Allgäu