Von Markus Raffler Altusried/Oberallgäu Weder die Fürsprache hochkarätiger Heimatfreunde noch persönliche Anstrengungen des Besitzers konnten das Blatt wenden: Das Landratsamt Oberallgäu bekräftigte gestern nach nochmaliger Prüfung die Anordnung, dass das knapp 300 Jahre alte Freyenmichlegut im Altusrieder Weiler Oberegg abgebrochen werden muss. Letzte Hoffnung setzt Eigentümer Johann Dorn nun in ein Gespräch mit Gebhard Kaiser, zu dem er den Landrat in Kürze bewegen will. Wie berichtet, hatte der 42-jährige Hausbesitzer vor wenigen Jahren in direkter Nachbarschaft des historischen Hofes einen Neubau errichten lassen. Voraussetzung für die damals gegebene Zustimmung von Gemeinde und Landratsamt: Nach Fertigstellung muss der Vorgängerbau abgerissen werden. Denn der Weiler Oberegg liegt im Außenbereich der Gemeinde Altusried und dort ist laut Bayerischem Baugesetz bis auf seltene Ausnahmen keine zusätzliche Bebauung erlaubt. Diese Klausel hatte Dorn damals akzeptiert und das Geld für den späteren Abbruch sogar bereits per Bürgschaft bereit gestellt. Ich dachte, der Hof ist historisch gesehen nichts Besonderes. Doch dann haben mich Fachleute darauf aufmerksam gemacht, dass diese Bauweise eine seltene Form aus dem frühen 18. Jahrhundert darstellt. Fortan versuchte Dorn den zugesagten Abbruch zu verhindern und bekam Schützenhilfe von hochrangigen Heimatfreunden angefangen vom Bezirksheimatpfleger Dr.
Peter Fassl bis zum Bayerischen Dachverband der Heimatvereine. Kein echtes Denkmal Davon ließ sich das Landratsamt freilich nicht umstimmen. Es berief sich nicht nur auf das Baugesetz, sondern auch auf die Bewertung des Landesdenkmalamtes. Und die sieht im Freyenmichlegut zwar einen historischen Hof, aufgrund der zahlreichen Umbauten jedoch kein echtes Denkmal. An dieser Einschätzung hat sich trotz neuerlicher Prüfung nichts geändert, betont Wolfgang Settele. Deshalb ist am Abbruch nicht zu rütteln. Der Mitarbeiter der Kreisbehörde verweist dabei auch auf den Altusrieder Bausschuss, der kürzlich nach einem Ortstermin gegen eine Stimme für den Abbruch plädierte. Der Hof ist alt er ist aber aus unserer Sicht und auch aus Sicht des Denkmalamtes kein hochrangiges Denkmal, begründet Bürgermeister Heribert Kammel die Haltung der Räte. Folglich komme man gar nicht um den Abbruch herum, wolle man ein Aufweichen des Baurechts vermeiden. Mir war immer klar, dass der Erhalt am seidenen Faden hängt, erklärt Besitzer Dorn, der nun in einem persönlichen Gespräch mit dem Landrat einen letzten Anlauf machen will, um den Abriss zu stoppen. Im Landratsamt drängt man derweil nicht auf einen sofortigen Abriss: Wir werden Herrn Dorn eine faire Frist einräumen, so Settele. Allzu groß wird der Spielraum aber nicht ausfallen.