Gericht 45-Jähriger verschweigt Einkünfte in Höhe von 4000 Euro - Strafbefehl akzeptiert">

Artikel: Geschäftsmann zieht Einspruch zurück

5. August 2008 00:00 Uhr von Allgäuer Zeitung
boxler

Gericht 45-Jähriger verschweigt Einkünfte in Höhe von 4000 Euro - Strafbefehl akzeptiert

Kaufbeuren/Ostallgäu | bbm | Das "Rauchen der Friedenspfeife", das ihm der Staatsanwalt in einem Strafverfahren wegen falscher eidesstattlicher Versicherung dringend nahe legte, fiel dem Angeklagten sichtlich schwer: Zwar gab der 45-jährige Geschäftsmann vor dem Amtsgericht zu, dass in einem von ihm abgegebenen Offenbarungseid monatliche Netto-Einkünfte in Höhe von 4000 Euro nicht aufgelistet waren. Er sei aber der festen Überzeugung gewesen, dass er die aus selbstständiger Tätigkeit für ein kommunales Unternehmen der Stadt Augsburg stammenden Zahlungen nicht habe angeben müssen - weil sie mit Pfändungen belastet waren. Ihm sei nur das unpfändbare Minimum geblieben. Mittlerweile habe er auch die Einnahmen aus Augsburg verloren. Bei seinem Auftraggeber habe die Angelegenheit für Irritationen gesorgt, sodass seine Tätigkeit zwischenzeitlich beendet worden sei.

Der Angeklagte, Geschäftsführer eines mittlerweile insolventen Ostallgäuer Unternehmens, hatte im August vergangenen Jahres in der Justizvollzugsanstalt Kempten gegenüber einem Gerichtsvollzieher die eidesstattliche Versicherung abgelegt. Die kurzfristige Inhaftierung war erfolgt, weil es offenbar nicht möglich war, auf anderem Wege eine Erklärung des 45-Jährigen zu seinen finanziellen Verhältnissen zu bekommen. Er gab an, er habe derzeit fast kein Einkommen sowie keinerlei Ansprüche aus selbstständiger Arbeit. Vor Gericht erklärte der Angeklagte, er sei über die damalige Situation "schockiert" gewesen. Das fragliche Formular habe er nicht selbst ausgefüllt, es jedoch unterschrieben, ohne es noch einmal durchzulesen.

Der Staatsanwalt empfahl dem Ostallgäuer, den Strafbefehl zu akzeptieren, der auf 130 Tagesssätze zu je 15 Euro lautete. Davon stammten 120 Tagessätze aus zwei Verurteilungen wegen Beleidigung von Behördenvertretern, sodass für die falsche eidesstattliche Versicherung letztlich nur zehn Tagessätze verblieben. "Billiger wird es vermutlich nimmer", gab der Staatsanwalt zu bedenken. Der Angeklagte, der sich bei seinen bisherigen Auftritten vor Gericht von einem dubiosen Rechtsbeistand hatte vertreten lassen (wir berichteten), zeigte Einsicht und nahm seinen Einspruch zurück.