Richter zeigt Verständnis für vorzeitigen Auszug der Urlauber aus Oberstdorfer Ferienwohnung Sonthofen (ho). Eigentlich wollte die vierköpfige Familie im vergangenen August eine Urlaubswoche in Oberstdorf genießen,doch schon nach drei Tagen packte sie wieder die Koffer. Der Geruch in der Ferienwohnung sei nicht länger zu ertragen gewesen, versicherte die Mutter zweier Buben nun dem Sonthofener Amtsrichter. Denn weil die Gäste nur für jene Zeit bezahlt hatten, die sie tatsächlich unterm Nebelhorn schliefen, hatte sie der Vermieter vor den Kadi zitiert, um auch die restlichen gebuchten Übernachtungen einzuklagen allerdings mit minimalem Erfolg.
In dem Appartement habe es von Beginn an 'furchtbar gestunken', erzählte die Frau als Beklagte bei der Zivilverhandlung. Gegen die Vermutung des Kläger-Anwalts, es spreche 'einiges dafür, dass das schlechte Sommerwetter eine erhebliche Rolle' bei der vorzeitigen Abreise gespielt habe, wies die Ex-Urlauberin zurück. Vielmehr hätten sie 'die ganze Zeit nur Stress gehabt'.
Ganz anders der Kläger, der keinen Grund für den Auszug erkennen konnte. Nach dem abendlichen Beschwerde-Anruf habe man doch am nächsten Vormittag 'ein Raumspray besorgt, zur Verfügung gestellt und auch dort gelassen'. Und weil er danach 'nichts mehr gehört' habe, sei er 'davon ausgegangen, dass alles in Ordnung ist'. Er selbst habe eh 'keinen großen Geruch feststellen' können. Zudem liege die Wohnung in einem Landhaus 'mitten in den Wiesen', wo schon mal 'die Jauche bis zur Haustür' ausgebracht werde.
Eine Mitarbeiterin der Kurverwaltung erinnerte sich noch genau an jene Familie, die beim Verkehrsamt vorsprach und über den unzumutbaren Gestank klagte. Deshalb habe sie die Besitzer sogar schriftlich darum gebeten, den Gästen einen zehnprozentigen Abschlag zu gewähren. Und weil sie 'mit dem Vermieter schon Erfahrungen' habe, plädierte sie auch dafür, im Fall einer vorzeitigen Abreise keinen Ausfall zu verlangen. Denn schließlich, so die Zeugin, 'fallen solche Sachen doch auf den Ort zurück'.
'In einer Wohnung für 110 Mark pro Tag hat es nicht zu stinken das braucht niemand zu tolerieren', befand der Richter. Er riet dem Kläger, seine 495-Mark-Forderung zurückzunehmen, während die Beklagten die bisher verweigerten 80 Mark für die Endreinigung anerkennen sollten. Beide Parteien stimmten zu. Der Vermieter muss 86 Prozent der gesamten Rechtsstreit-Kosten tragen.