Kempten | dam | Wegen Betruges in 107 Fällen hat das Landgericht Kempten einen Händler von Goldmünzen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte 78 verschiedene Käufer um insgesamt über 550000 Euro geschädigt hatte. Der 37-jährige Goldhändler räumte die Vorwürfe in der Verhandlung weitestgehend ein.
Der Angeklagte hatte lange als Restaurantleiter einer großen Fast-Food-Kette gearbeitet. Im Jahr 2005 begann der Mann in seiner Freizeit vom heimischen Computer aus mit dem Goldhandel. Die Geschäfte wickelte er online ab: Entweder über die Internetplattform eines Online-Auktionshauses oder über einen zu diesem Zweck selbst eingerichteten Online-Shop. Das System war einfach: Die Kunden bestellten bei ihm online Krügerrand-Goldmünzen oder kanadische Maple Leaf-Goldmünzen und zahlten per Vorauskasse. Der Angeklagte besorgte im Gegenzug die Münzen und lieferte sie aus. Das Geschäft lief anfangs laut Angeklagtem völlig ordnungsgemäß und offenbar auch erfolgreich. Nach seinen Aussagen machte der 37-Jährige mit seinen Transaktionen Gewinn und die Zahl der Käufer wuchs stetig.
Schließlich war der Restaurantleiter so vom Goldhandel in Anspruch genommen, dass er im Juli 2006 seinen Job beim Schnellimbiss kündigte. "Es wurde mir einfach zu viel."
Doch bereits Ende 2006 gab es erste Klagen von Kunden, die sich beschwerten, trotz Zahlung keine Münzen erhalten zu haben. "Ich habe einfach den Überblick verloren", sagte der Angeklagte. Doch statt aufzuhören, machte er weiter, und strich Geld ein für Münzen, die er weder besaß noch ausliefern konnte. Das eingenommene Geld gab er teilweise für sich aus, teilweise nutzte er es nach Art eines "Schneeballsystems". Er kaufte Goldmünzen, um besonders hartnäckige Kunden zu befriedigen oder zahlte ihnen den Kaufpreis zurück. Dadurch riss er immer neue Lücken in sein Finanzkorsett. Hinzu kamen anfallende Gebühren: Allein an das Internet-Auktionshaus musste er insgesamt 90000 Euro bezahlen.
Im Zuge des Schneeballsystems schädigte der 37-Jährige zum größten Teil die Kunden, die zuletzt bei ihm kauften. Im Zeitraum von Ende April 2007 bis Ende Juli 2007 waren dies mindestens 78 Käufer, die in einigen Fällen jeweils knapp 10000 Euro an ihn überwiesen hatten.

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Keine Erklärung
Mehrfach beteuerte der Angeklagte, er habe keine Erklärung für das Scheitern seines Geschäftsmodells, das schließlich im vielfachem Betrug mündete. Auch konnte der 37-Jährige die Frage des Richters nicht schlüssig beantworten, wie er eigentlich habe Geld verdienen wollen. Die Goldmünzen bezog der Angeklagte nämlich bei ganz normalen Quellen - bei Banken und Münzhändlern - und somit nicht günstiger als jeder andere Käufer auch.