Kaufbeuren/Augsburg | az | Das Landgericht Augsburg hat das Urteil gegen einen ehemaligen Vorstand und Großaktionär der Aktienbrauerei Kaufbeuren bestätigt: Es bleibt bei einer einjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Der Vorwurf der Untreue in zwei Fällen brachte den früheren Chef der Aktiengesellschaft auf die Anklagebank. In einem Berufungsverfahren kam das Gericht wie die Vorinstanz zu dem Schluss, dass der frühere Geschäftsführer zu Unrecht Betriebskostenzuschüsse und Leasingraten für Privatwagen in Höhe von insgesamt rund 28000 Euro kassiert hatte. Zudem muss er 7500 Euro Geldstrafe zahlen.