Waltenhofen (raf). - Unter schweren Beschuss ist ein hochrangiges Mitglied der Gemeindeverwaltung Waltenhofen geraten. Der Amtsleiter habe, so der Vorwurf von Bürgermeister und mehreren Gemeinderäten, 1999 eigenmächtig einen Zusatz im Arbeitsvertrag verankert, der ihm fünf Jahre später eine höhere Besoldung bescherte. Der Mitarbeiter wehrt sich vehement gegen diesen Vorwurf: Die Anschuldigung entbehre jeder Grundlage, die Eingruppierung sei im Einvernehmen mit Bürgermeister und Gemeinderäten geschehen. Sein Fazit; 'Ich habe mir nicht das Geringste vorzuwerfen.' Gestern Abend beschäftigte sich der Gemeinderat mit dem brisanten Thema. Die Verfehlung soll sich im Zuge einer Höhergruppierung des Mitarbeiters 1999 zugetragen haben. Konkret geht es um einen laut Kritiker eigenmächtig verankerten Zusatz im Arbeitsvertrag des Angestellten - die sogenannte 'Fallgruppe 1a' als Ergänzung zur Vergütungsgruppe. Und genau die habe dem hochrangigen Verwaltungsmitglied nach fünfjähriger Bewährungszeit automatisch den Aufstieg in die nächste Gehaltsgruppe beschert (von Gruppe III in Gruppe II des Bundesangestelltentarifs BAT). Dies bedeute ein monatliches Mehreinkommen von rund 150 Euro, das der Amtsleiter - so wird ihm vorgeworfen - seit Oktober 2005 zu Unrecht beziehe. Bürgermeister Robert Wegscheider als verantwortlicher Dienstvorgesetzter habe den Vertrag in gutem Glauben unterschrieben, ohne auf den Zusatz zu achten. Ein weiterer Vorwurf: Neben dem Arbeitsvertrag habe der Mitarbeiter auch das Protokoll jener Gemeinderatssitzung manipuliert, in der seine Eingruppierung zuvor beschlossen worden war. Ans Licht gekommen sei die Verfehlung erst jetzt - und zwar durch die gesetzlich vorgeschriebene Überleitung des bisher gültigen BAT in den neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Auch dabei soll der Mitarbeiter nicht korrekt gehandelt haben, weil er die Überleitung nicht vom Gemeinderat habe absegnen lassen, obwohl dies laut Gemeindespitze zwingend nötig sei.
Einstimmiger Beschluss Der Betroffene weist die Anschuldigung mit Nachdruck zurück: 'Am Vorwurf der eigenmächtigen Eingruppierung ist nicht das Geringste dran,' betont er. Im Gegenteil: Die Gewährung der Fallgruppe '1a' im Jahr 1999 sei vom Gemeinderat einstimmig beschlossen worden. Das entsprechende Protokoll sei von 21 Räten genehmigt worden. Und noch etwas fügt der Amtsleiter an: Seine Stelle werde im gemeindlichen Stellenplan seit acht Jahren in der höheren Stufe BAT II geführt - mit Wissen und Zustimmung des Gemeinderats. Dass die Eingruppierung bei der Tarifüberleitung im Oktober 2005 nicht dem Gemeinderat vorgelegt wurde, wie ihm vorgeworfen wird, sei nichts Ungewöhnliches: Hier gehe es um einen 'ganz normalen Tarifautomatismus', der keiner neuerlichen Zustimmung bedürfe. Im Übrigen habe der Bayerische Kommunale Prüfungsverband die Einstufung überprüft und als korrekt befunden.