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Gegenverkehr übersehen: Tödlicher Unfall

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Gegenverkehr übersehen: Tödlicher Unfall

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    21-jähriger Ostallgäuer zu 2400 Mark Geldstrafe und Fahrverbot verurteilt Kaufbeuren/Ostallgäu (bbm). Wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung verurteilte das Kaufbeurer Jugendschöffengericht einen heute 21-Jährigen aus dem Raum Füssen zu einer Geldstrafe in Höhe von 2400 Mark sowie einem zweimonatigen Fahrverbot. Der junge Mann hatte im März dieses Jahres auf der B 16 zwischen Steinbach und Stötten beim Überholen eines Sattelzugs ein entgegenkommendes Auto übersehen und einen Frontalzusammenstoß verursacht. Der Fahrer (77) des anderen Wagens wurde bei der Kollision so schwer verletzt, dass er am selben Tag im Krankenhaus starb. Seine Ehefrau (75) überlebte mit schweren Verletzungen.

    'Es war zwar ein Augenblicks-Versagen ­aber ein massives.' So charakterisierte der Vorsitzende im Urteil den folgenschweren Fehler des Angeklagten. Der sichtlich mitgenommene junge Mann hatte zuvor beteuert, er wisse nicht, 'wie mir das hat passieren können'. Er hatte damals aus Richtung Füssen kommend am Beginn einer gut überschaubaren langen Geraden zum Überholen eines mit etwa 70 Stundenkilometern fahrenden Lastzugs angesetzt. Den Gegenverkehr nahm er dann offenbar erst kurz vor der Kollision war. 'Auf einmal war das Auto da', erinnerte sich der Angeklagte vor Gericht. In Höhe der Hinterachse des Sattelschleppers kam es zum Frontal-Zusammenstoß. Der Angeklagte kletterte leichtverletzt aus seinem zur Seite gekippten Fahrzeug und bemühte sich, den beiden Insassen des anderen Autos zu helfen. Es gelang ihm, die Beifahrerin aus dem Wagen zu holen, der eingeklemmte Fahrer konnte erst von den Rettungskräften befreit werden. Die Verletzungen des 77-Jährigen waren so schwer, dass er wenige Stunden später in der Unfallklinik Murnau verstarb. Seine Ehefrau erlitt unter anderem Serienbrüche der Rippen und leidet noch heute an den Unfallfolgen. Besonders gravierend sind laut ärztlichem Attest die seelischen Belastungen: Die 75-Jährige, die bereits zum zweiten Mal in ihrem Leben einen Ehemann durch plötzlichen Tod verlor, leide an einem schweren Trauma und erlebe in sogenannten 'Flashbacks' den Unfall immer wieder. Gravierende Folgen

    Auf die gravierenden Folgen hatten im Verfahren auch Nebenklagevertreter und Staatsanwalt hingewiesen. Der Anklagevertreter stellte zwar in Rechnung, dass der bis dato unbescholtene 21-Jährige nicht versucht habe, sein Verhalten zu beschönigen. In Anbetracht des 'groben Fehlers' hielt er jedoch eine Geldstrafe nicht mehr für ausreichend und forderte eine sechsmonatige Bewährungsstrafe samt dreimonatigem Fahrverbot. Die Nebenklage schloss sich dem Antrag an. Dagegen plädierte der Verteidiger für eine Geldstrafe: Zwar habe sein Mandant den Unfall durch 'krasses Fehlverhalten' verursacht. Der junge Mann leide aber ebenfalls unter erheblichen psychischen Folgen und sei auch ohne Freiheitsstrafe 'kräftig genug gestraft.''Lebensabend zerstört'

    Auch das Jugendschöffengericht war der Überzeugung, dass es ­ auch unter Berücksichtigung vergleichbarer Fälle ­ zur Einwirkung auf den Angeklagten keiner Bewährungsstrafe bedürfe. Der Vorsitzende verwies aber auch ausdrücklich auf die 'schrecklichen Erinnerungen' der Witwe , die 'zur Zerstörung eines Lebensabends führen'. Bei der Frage des Fahrverbots folgte das Gericht der Argumentation des Staatsanwalts. Damit die Ausbildung des Angeklagten in einem landwirtschaftlichen Betrieb nicht beeinträchtigt wird, enthält das Urteil eine Ausnahmeregelung für landwirtschaftliche Fahrzeuge.

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