Marktoberdorf | vit | Es klingt zunächst wenig spektakulär: In einem "Reinen Wohngebiet" wechselt ein Haus den Besitzer. Dort werden seit vielen Jahren Gästezimmer vermietet. Doch der neue Besitzer stellt fest, dass dafür im Wohngebiet eine Nutzungsänderung nötig ist, er beantragt diese und plötzlich steht der Bauausschuss vor einer Grundsatzfrage: Sind Fremdenzimmer im Wohngebiet zulässig? Und wenn ja: Was ist mit den Stellplätzen? Über diese Frage entschied nun der Marktoberdorfer Bauausschuss.
Grundsätzlich erlaubte er auch weiter die Vermietung der vier Zimmer. Als Auflage forderten die Stadträte, die nötigen Stellplätze nachzuweisen. Ihnen war auch bewusst, dass allein am Alsternberg sieben Vermieter ihre Gästezimmer ohne die eigentlich nötige Genehmigung anbieten. Im Stadtgebiet dürften es deutlich mehr sein. Stadtbaumeister Peter Münsch schilderte den Fall. Er verwies darauf, dass in dem reinen Wohngebeit in Ausnahmefällen Fremdenzimmer genehmigt werden können. Das Landratsamt, so Münsch, empfehle eine Zulassung. Münsch verwies aber auch darauf, dass die Genehmigung Signalcharakter habe: Auch in anderen Wohngebieten müsse man dann Fremdenzimmer und Ferienwohnungen genehmigen. Bürgermeister Werner Himmer empfahl die Zustimmung.
"Rechtswidrig" oder "Käs"
Was ist die Konsequenz für andere ungenehmigte Ferienwohnungen? Danach fragte Christoph Knestel (CSU). Es gelte gleiches Recht für alle, so Münsch. Auch die anderen Vermieter seien dann zur nachträglichen Genehmigung aufgefordert. Vor diesem Hintergrund meinte Peter Grotz (FW): "Für mich tut sich da eine große Geschichte auf."
Eher zur Gelassenheit mahnte Andreas Wachter (CSU): Man solle abwarten und nicht gleich alles grundsätzlich regeln wollen. Wolfgang Schmid (FW) tat das Problem völlig ab: Der Stadtrat sei doch keine Baupolizei. "Wir haben andere Arbeit, als hier so einem Käs' nachzugehen.
" In scharfem Ton entgegnete ihm Axel Maaß (Grüne), dass es hier nicht um einen Käse gehe, sondern um einen rechtswidrigen Zustand. Doch das, so warf nun wieder Schmid ein, sei den meisten Leuten gar nicht bewusst.
Schließlich einigte sich das Gremium bei zwei Gegenstimmen darauf, die Fremdenzimmer am Alsterberg zu genehmigen. Allerdings mit einer Auflage: Pkw-Stellplätze müssen nachgewiesen werden.