Füssen/Ostallgäul uw/ff lFür viele Vermieter, die ihre Gäste etwa als Service vom Bahnhof abholen, ist eine aktuelle Änderung im Beförderungsrecht starker Tobak: Denn die Betriebe brauchen nun teils nicht nur eine Genehmigung zur Personenbeförderung, sondern der Fahrer auch noch eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Die Neuerung kann auch andere Firmen und sogar Vereine betreffen.
Was nach reinem Bürokratismus klingt, erscheint dabei je nach Sichtweise durchaus sinnvoll: Denn wer "geschäftsmäßig oder gegen Entgelt" auch nur im Kleinbus Menschen befördert, sollte dafür geeignet sein. Schließlich ist ihm die Sicherheit Dritter anvertraut. Doch in der Praxis war etwa bei Anbietern, die in kleineren Fahrzeugen einen Transfer zum Flughafen anboten, kein spezieller Test des Fahrers vorgeschrieben. Ein Punkt, der wiederum den strenger reglementierten Taxiunternehmen aufstieß.
Kleineres Auto oder Prüfung
Nun hat der Bund laut Stefan Miller, Sachgebietsleiter Verkehr im Landratsamt, eine Lücke geschlossen, die in der Region vor allem Vermieter trifft. Deshalb an deren Beispiel erläutert: Schon bisher benötigte ein Vermieter eine rund 235 Euro teure Genehmigung, wenn mit einem Auto mit mehr als sechs Sitzplätze Urlauber etwa vom Bahnhof abgeholt wurden. Die Regelung gemäß Personenbeförderungsgesetz bezieht sich nicht auf die Zahl der Insassen, sondern auf die im Fahrzeugschein eingetragenen Sitze. Es reicht also nicht, beim Achtsitzer die hinterste Bank nur auszubauen.
Ab jetzt müssen Vermieter entweder ein kleineres Auto nehmen oder der Fahrer benötigt zusätzlich eine fünf Jahre gültige Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Nötig sind dazu eine Leistungsprüfung (Reaktionstest), ärztliche Untersuchung und Sehtest. Das kostet etwa 150 Euro, weitere 37,50 Euro die Ausstellung durchs Landratsamt.

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Wer dagegen verstößt, riskiere die Anzeige einer Ordnungswidrigkeit und verliere bei einem Unfall eventuell den Versicherungsschutz, warnt Miller. Ein Punkt, der unter Umständen auch Vereine hellhörig machen sollte. Kein Problem ist es, wenn etwa eine Baufirma sieben Mitarbeiter zur Baustelle fährt. Das dient zwar dem Geschäft der Firma, ist aber als Ausnahme freigestellt.
Fragen beantwortet das Landratsamt Ostallgäu unter (08342) 911-906.