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Fuchsluger hat sich nicht strafbar gemacht

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Fuchsluger hat sich nicht strafbar gemacht

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    Waltenhofen | dam | Die Staatsanwaltschaft Kempten hat die Ermittlungen gegen denWaltenhofenerCSU-MannGerdFuchslugereingestellt. Wie mehrfach berichtet, war im Zusammenhang mit der Gemeinderatswahl Anzeige gegen Fuchsluger erstattet worden wegen Fälschung von Wahlunterlagen und mittelbarer Falschbeurkundung.

    Im Mittelpunkt der Ermittlungen stand für die Staatsanwaltschaft die Klärung der Frage, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Waltenhofener Gemeinderatskandidat Fuchsluger liegt. Mehrere Waltenhofener Bürger hatten Fuchsluger vorgeworfen, er halte sich überwiegend am Zweitwohnsitz seiner Frau in Sulzberg auf und hätte sich daher nicht für den Waltenhofener Gemeinderat aufstellen lassen dürfen. Um dies zu beweisen, hatten mehrere Bürger - allen voran der Kemptener Amtsrichter Wolfgang Bourier - Fuchsluger monatelang systematisch überwacht. Der Waltenhofer Wahlausschuss entzog dem CSU-Mann das bei der Wahl errungene Mandat.

    Die Kemptener Staatsanwaltschaft kam nun zu dem Ergebnis, dass Fuchsluger 'zwar tatsächlich nicht in Waltenhofen gewohnt haben dürfte, sondern in Sulzberg.' Trotzdem könne er nicht strafrechtlich verfolgt werden, da Fuchsluger möglicherweise einem Irrtum über seine Wählbarkeit erlegen sei. 'Es kann seine Vorstellung nicht widerlegt werden, dass er den Schwerpunkt seiner Lebensbeziehungen in Waltenhofen hat', sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Peter Koch. Somit entfalle der Vorsatz, der für eine Bestrafung vorliegen muss. Fuchsluger hatte sich stets auf seine emotionale Bindung zu Waltenhofen und seine dortigen gesellschaftlichen Aktivitäten berufen.

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