Streit um Lärm durch Lokale wird vor Gericht ausgefochten - Wirte fürchten um Existenz Von Peter Schwarz Oberstdorf In einem so großen Tourismusort wie Oberstdorf erwarten die Gäste, dass auch spätabends in Lokalen noch was los ist. Eine scheinbare Selbstverständlichkeit, die Kurdirektor Michael Schmidl da ausspricht. Wirte-Sprecher Max Thaumiller formuliert es drastischer: Wir können doch Oberstdorf nicht zum Friedhof machen lassen. Ruhe ab 22 Uhr oder Zapfenstreich wenigstens ab 1 Uhr im Ortszentrum, wo auch einige wenige Tanzlokale und Musikkneipen angesiedelt sind, verlangt ein Zweitwohnungsbesitzer. Auf dem Weg durch die Gerichtsinstanzen sieht es recht gut für ihn aus. Mittlerweile hat es das Kläger-Ehepaar aus Norddeutschland, das lediglich ein Urlaubs-Wohnrecht für ein Appartement beim Marktplatz genießt, den Weg bis zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) erkämpft. Die Rechtsanwälte waren noch nicht ganz zufrieden mit dem, was bereits das Verwaltungsgericht Augsburg festgestellt hatte. Im Urteil hieß es sinngemäß, dass das Ruhebedürfnis von Bewohnern in der Kurzone I (nachts 35 Dezibel) höher anzusiedeln ist, als die wirtschaftlichen Folgen einer frühen Gaststättenschließung. Allerdings befanden die Richter auch, dass eine Sperrzeit bereits ab 22 Uhr nicht das Maß aller Dinge sein dürfe. Und in Fußgängerzonen müsse Stimmengewirr von nächtlichen Heimkehrern aus Lokalen hingenommen werden. Urlauber wollen was erleben Drei Gaststätten, die bislang eine Öffnungszeit-Erlaubnis aus dem Oberstdorfer Rathaus bis 3 Uhr hatten, sind von der Lärmschutz-Entwicklung besonders betroffen. Der Pächter des Kellerlokals ekkes Club hat bereits seinen Laden dicht gemacht. Felice de Santis, der auf späte Gäste angewiesene Inhaber der Bistro-Musikkneipe Walk in, sieht sich an den Rand seiner Existenz gedrängt.
Und Eddie Russell, Wirt vom 25 Meter abseits gelegenen O´Reilly´s Irish Pub, fürchtet um sein Guiness-Geschäft. Johann Redel, befreundete Gastwirt, schüttelt nur noch den Kopf über die Entwicklung. Oberstdorf braucht doch auch Nachtlokale. Die Urlauber wollen doch etwas erleben. Da denken der Kurdirektor und Wirte-Sprecher Thaumiller genauso, wobei sie Oberstdorf als zukünftigen Gastgeber der Nordischen Ski-Weltmeisterschaft keineswegs aus dem Auge lassen. Schließlich bemühe man sich ja, junge Leute für den Ferienort zu gewinnen, wie in einem Krisengespräch zwischen Kommune und Gastronomie betont wurde. Kompromiss?Von Rechtsanwalt Dr. Alfred Braun wird die Sache ganz anders gesehen. Es gehe auch darum, dass Urlaubsgäste wegen andauernder nächtlicher Ruhestörung dem Ferienort den Rücken kehren würden. Die Rechtsvertretung deutet indes Kompromissbereitschaft an, wenn das Landratsamt als zuständige Immissionsschutz-Behörde die Kosten des Verfahrens trage: Mit einer verbindlichen Sperrzeit von 1 Uhr bei den erwähnten drei Lokalen würden Kurzonen-Charakter und Lärmschutzverordnung der Marktgemeinde berücksichtigt. Doch einer der Wirte ist nicht kompromissbereit und beharrt auf der längeren Öffnungszeit. So wird das Landratsamt, wie Abteilungsleiter Gottfried Mayrrock darlegt, gemäß gerichtliche Aufforderung eine Entscheidung über die Nachtruhezeit zu treffen haben. Allerdings soll erst der Umwelt-Ingenieur konkrete Lärmmessungen an Ort und Stelle vornehmen. May-rocks Appell deshalb: Eine Einigung wäre sinnvoller, als jahrelang zu prozessieren.