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Artikel: Friedhof ist nicht gleich Friedhof: Schwerer Vergleich

9. Dezember 2008 00:00 Uhr von Allgäuer Zeitung
beckmann

Kosten Bei der Kalkulation fließen unterschiedliche Faktoren mit ein

Obergünzburg | sg | Friedhofsgebühren und -unterhaltsbeiträge zu vergleichen hieße, Äpfel mit Birnen gleichzusetzen. Denn wie aus verschiedenen Gemeindeverwaltungen, in denen unsere Zeitung sich erkundigte, zu hören war, sind die der Kalkulation zugrunde liegenden Faktoren sehr unterschiedlich. Selbst innerhalb eines Friedhofes können die Gebühren variieren - dies nicht nur wegen der verschiedenen Grabgrößen, sondern auch wegen der Lage des Grabes auf dem Friedhofsgelände. Anlass der Recherche war die Äußerung von Martin Jäckle beim Leserstammtisch unserer Zeitung. Für die Verlängerung eines Familiengrabes (vier Grabstellen) um 20 Jahre zahlte er insgesamt 1360 Euro. Dies erschien ihm viel.

Aufgegliedert ist dieser Betrag in Grabnutzungsgebühr (400 Euro) und Friedhofsunterhaltsbeitrag (960 Euro). Zugrunde liegt eine Grabnutzungsgebühr (hier Familiengräber als Tiefgräber) von 5 Euro pro Jahr und pro Grabstelle. Die Friedhofsunterhaltsgebühr ist in diesem Fall mit 12 Euro pro Jahr und Grabstelle berechnet. Als Vergleich zog der Obergünzburger Bad Wörishofen heran. Dort sind für 20 Jahre in einem Familiengrab mit vier Grabstellen Särge laut Gebührensatzung zwischen 560 und 620 Euro zu bezahlen (Satzung aus dem Jahr 2002). Bei der Bestattung sind darüber hinaus einmalig 100 Euro zu entrichten.

Wie aus der Kemptener Gebührensatzung für den Zentralfriedhof hervorgeht, sind dort für eine Grabstelle - je nach Lage - zwischen 15 und 70 Euro im Jahr zu bezahlen, ganz unterschiedlich hoch sind die Beträge in den Kemptener Stadtteilen. Für den Erwerb von Nutzungsrechten beträgt die Gebühr für 25 Jahre für eine Wahlgrabstelle - also etwa vergleichbar mit der Obergünzburger Grabstelle - 1450 Euro. Das sind im Jahr 58 Euro, in Obergünzburg inklusive Friedhofsunterhaltsbeitrag 68 Euro.

Verschiedene Laufzeiten

In Marktoberdorf betragen die Grabgebühren ab 1.1.2009 für 25 Jahre zwischen 162,50 und 1150 Euro - je nach Art des Grabes und Lage - von Einzelgrab bis Familiengrab im Anger-Norddteil. Für Famileingrab mit mehr als zwei Grabstellen sind 775 Euro zu bezahlen.

Die Friedhofsunterhaltsgebühr beträgt in diesem Fall 250 Euro - zusammen 1025 Euro für 25 Jahre. Für das Ähnliche bezahlt Martin Jäckle in Obergünzburg für 20 Jahre Laufzeit 1360 Euro. Für Urnengräber gelten wie bei allen anderen genannten Friedhöfen völlig andere Preise.

Wie unterschiedlich und kompliziert die Kalkulation dieser Gebühren und Unterhaltskosten auf den Friedhöfen sind, bestätigten alle Gesprächspartner. So zum Beispiel Florian Martin, in der Stadtverwaltung Marktoberdorf für das Thema Friedhof zuständig. Weil die maßgeblichen Faktoren in jeder Gemeinde so unterschiedlich sind, sei jüngst auch ein Versuch von ihm, einen Vergleich mit anderen Kommunen anzustellen, fehlgeschlagen. Sein Obergünzburger Kollege Hubert Holzheu bestätigt diese Komplexität.

In die Kalkulation flössen unter anderem Sanierungen etwa von der Leichenhalle oder von Friedhofsmauern ein. Beides sei in Obergünzburg der Fall. Unterschieden werden müsse auch, ob die Arbeiten auf dem Friedhof von der Gemeinde oder von Drittunternehmen - wie in Obergünzburg - bewerkstelligt werden. Einer der Berechnungsfaktoren ist auch, wie viele Beerdigungen im Jahr auf dem Friedhof stattfinden.