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Freundin geschlagen und vergewaltigt

Kempten

Freundin geschlagen und vergewaltigt

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    In Handschellen - mit den Händen auf dem Rücken - führen zwei Polizeibeamte den Angeklagten in den Gerichtssaal. Fast drei Monate saß er in Untersuchungshaft. In knapp zwei Stunden wird er den Saal als freier Mann verlassen. Weil er nach Absprache mit seinem Verteidiger, dem Gericht und der Staatsanwaltschaft die Vorwürfe, die ihm die Anklagebehörde macht, in vollem Umfang einräumt, kommt er mit einer Bewährungsstrafe wegen Vergewaltigung davon.

    An das, was an jenem Januarabend in der Wohnung seiner Freundin passiert ist, kann sich der 30-Jährige, so sagt er, nur mehr lückenhaft erinnern. Denn nach einer Feier mit der Freundin und zwei Kumpels war er betrunken. Unter anderem von Wodka und der mache ihn aggressiv. Dass er die Mutter seiner dreijährigen Tochter geschubst hat, wisse er noch. Dass er aber in der Wohnung zwei Hocker zertrümmerte, seine Freundin gewürgt und geschlagen hat und wie genau es letztlich zu den sexuellen Handlungen kam, daran fehle ihm die Erinnerung - "was aber nicht heißt, dass ich es nicht getan habe".

    Jedenfalls, betont der Angeklagte unter Tränen, tue ihm leid, was da vorgefallen ist. Sein Verhalten könne er sich auch nach drei Monaten des täglichen Nachdenkens nicht erklären. Und wieder weint er, als er erklärt, dass er alles am liebsten rückgängig machen würde. Dass er seine kleine Tochter "über alles" liebt und dass ihm die Zeit ohne sie in Haft das Herz gebrochen habe.

    Aussage erspart

    Schließlich ziehen sich Gericht, Staatsanwalt und Verteidiger zurück. Sie machen aus, dass die Strafe nicht höher als zwei Jahre ausfallen und zur Bewährung ausgesetzt wird, wenn der 30-Jährige die Taten einräumt. Denn so wird der Freundin, mit der der Angeklagte seit der Tat nicht mehr zusammen ist, die Aussage vor Gericht erspart. Zuvor hatte sie bereits beantragt, dass sie nur unter Ausschluss ihres Ex-Freunds vernommen wird.

    Der Anwalt des Mannes, der sich seit seinem Hauptschulabschluss mit Gelegenheitsjobs über Wasser hält und bereits eine neunjährige Tochter aus erster Ehe hat, verliest schließlich eine Erklärung: Der 30-Jährige räumt die ihm vorgeworfenen Taten ein. Und so beantragen sowohl der Staatsanwalt als auch der Verteidiger eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Nicht zuletzt, da der Mann wegen seiner Alkoholisierung zum Tatzeitpunkt nur vermindert schuldfähig war.

    Das Schöffengericht folgt dem, setzt die Bewährungszeit auf vier Jahre fest. Zudem muss der Mann sich in sexualtherapeutische Behandlung begeben und 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

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