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    muss doch nicht ins Gefängnis Bewährungsstrafe für sexuelle Belästigung Kempten (ak). Der Kaufbeurer Gynäkologe, der 1995 vier junge Patientinnen während der Behandlung sexuell belästigt hat, muss nicht ins Gefängnis. Das Kemptener Landgericht beendete die dritte Runde des sogenannten Kaufbeurer Frauenarzt-Prozesses gestern mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten sowie 3000 Mark Geldbuße.

    Die Straftaten standen bereits rechtskräftig fest: Der 49-jährige Frauenarzt hatte, wie mehrmals berichtet, vier junge Patientinnen ­ eine davon war erst elf Jahre alt ­ durch minutenlanges Eincremen im Intimbereich sexuell belästigt. Die Revisionsverhandlung drehte sich nun um die Kernfrage Gefängnis- oder Bewährungsstrafe. 'Er hat sich die Bewährung im Laufe des Verfahrens schwer und redlich verdient', meinte sein Verteidiger, der in seinem Plädoyer eine Bewährungsstrafe von elf Monaten forderte. Der Staatsanwalt forderte, die 19-monatige Haftstrafe zu bestätigen, die in erster Instanz vom Kaufbeurer Amtsgericht verhängt worden war.

    Das Landgericht Kempten verurteilte den 49-jährigen, der seine Zulassung zurückgegeben hat und eigenen Angaben nach nie mehr als Mediziner arbeiten will, gestern zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Denn trotz aller Emotionen, die der Fall aufgewirbelt habe, dürfe man nicht außer acht lassen, 'dass die Frauen die Untersuchung zwar nicht als normal angesehen haben', sie aber zunächst nicht als kriminelle Handlung empfunden hätten, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung.

    'Das ist kein Allerweltsfall, den wir hier haben', betonte der Richter. Der Gynäkologe habe 'in seiner beruflichen Stellung das besondere Vertrauen seiner Patientinnen missbraucht'. Zudem habe er in erster Instanz mit der Schutzbehauptung, die Frauen hätten gravierende Hygienemängel gehabt, den Frauen 'fast noch mehr wehgetan' als durch den Missbrauch. Er habe sich aber entschuldigt. Wegen der 'relativ hohen Strafe' und 'den Problemen, die er durch Taten bekommen hat', so der Richter, 'ist es nicht zwingend, ihn einzusperren.'

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