Marktoberdorf/Kaufbeuren | bbm | Sie hatten ihre Differenzen in Marktoberdorf auf offener Straße ausgetragen, wollten jetzt allerdings im Strafverfahren vor dem Kaufbeurer Amtsgericht von einer juristischen Aufklärung nichts mehr wissen. "Wir haben das unter uns geregelt", betonten die beiden Angeklagten und die 20-jährige Geschädigte. In ihrer Anzeige kurz nach dem Vorfall hatte die junge Frau erklärt, sie sei im Mai von der Mutter (48) ihres Freundes und deren Schwiegertochter (24) geschlagen und an eine Wand gedrückt worden. Gegen beide Frauen war dann ein Strafbefehl wegen Nötigung und Körperverletzung ergangen, den die Beschuldigten jedoch nicht akzeptiert hatten.
So einfach, wie es sich die drei Beteiligten nach ihrer Versöhnung vorgestellt hatten, war das Verfahren nicht zu beenden. Die Richterin hielt es für durchaus "löblich", dass sich die Frauen ausgesprochen haben. Sie verwies aber darauf, dass die Staatsanwaltschaft das "besondere öffentliche Interesse" bejaht habe, und es sich bei Nötigung um ein Delikt handle, das von Amts wegen verfolgt werde. Deshalb müsse dies vor Gericht erörtert werden.
Daraufhin schilderte die 48-jährige Angeklagte, die die Geschädigte seinerzeit offenbar verdächtigt hatte, ihren Sohn betrogen zu haben, einen "Riesenstreit" auf offener Straße. Sie gab zu, der 20-Jährigen einen Schlag mit der flachen Hand versetzt zu haben. Mehr sei nicht gewesen. Auch ihre mit angeklagte Schwiegertochter beteuerte, die junge Frau sei von ihr weder an die Wand gedrückt noch geschlagen worden.
Vielmehr habe sie die Kontrahentinnen getrennt.
Die Geschädigte selbst war, wie es der Staatsanwalt formulierte, "aussage-unwillig" und berief sich auf Erinnerungslücken. Nach längerem Hin und Her bestätigte sie aber ihre polizeilichen Angaben. Angesichts des familiären Hintergrunds und der Aussöhnung der Parteien wurde das Strafverfahren gegen Auflagen in Höhe von 300 beziehungsweise 200 Euro eingestellt.
