Ab wann wird es beleidigend?: Frau (53) bezeichnet Polizisten als psychisch krank: Amtsgericht Kempten verurteilt sie zu Geldstrafe

5. Dezember 2016 07:51 Uhr von Michael Munkler
Bernhard Weizenegger

Wegen übler Nachrede und Beleidigung hat das Amtsgericht Kempten eine 53 Jahre alte Oberallgäuerin zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro (50 Tagessätze zu je 60 Euro) verurteilt. Die Frau hatte laut Staatsanwaltschaft in einer Dienstaufsichtsbeschwerde einen Polizeibeamten unter anderem als 'Wutbürger', 'psychisch kranken Menschen' und 'streitsüchtigen Polizisten in Zivil' bezeichnet.

Daraufhin hatte der Beamte Strafantrag gestellt. Gegen das Amtsgerichts-Urteil hat die Oberallgäuerin inzwischen Berufung eingelegt.

Jetzt muss sich eine Kammer des Kemptener Landgerichts mit der schon oft gestellten Frage befassen: Wo endet das Recht auf Meinungsfreiheit und beginnt der Tatbestand der Beleidigung oder der üblen Nachrede?

Mehr über das Thema und zur Vorgeschichte des Rechtsstreits erfahren Sie in der Montagsausgabe unserer Zeitung vom 05.12.2016. Die Allgäuer Zeitung und ihre Heimatzeitungen erhalten Sie