Wegen des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes kommt es auch in Kaufbeuren und im Ostallgäu dazu, dass die Bürger ihre Steuerbescheide später erhalten.
Das teilte der Leiter des Kaufbeurer Finanzamtes, Maximilian Stock, mit. Er rät des Weiteren allen Steuerzahlern, die bis einschließlich 20 Kilometer von ihrem Arbeitsplatz entfernt wohnen und dies für 2007 noch steuermindernd geltend machen wollen, "möglichst schnell" mit einem formlosen Schreiben die Zahl der Kilometer und Arbeitstage an das Finanzamt zu melden. Wer mehr als 21 Kilometer fahren müsse, brauche hingegen gar nichts machen - die Nachberechnung erfolge automatisch.