Vergangene Woche sorgte ein Blitzer bei Vorderhindelang für Diskussionen auf Facebook und in verschiedenen Blitzergruppen auf Whatsapp. Der graue VW-Caddy, Blitzer-Auto der Stadt Sonthofen, parkte auf einem Geh- und Radweg in Vorderhindelang. Radfahrer und Fußgänger fühlten sich gestört, weil sie dem parkenden Fahrzeug ausweichen mussten. Darf ein Blitzer überall stehen und darf ich andere Autofahrer vor dem Blitzer warnen? Was passiert eigentlich, wenn ich direkt hinter einem Blitzerfahrzeug parke und so die Messung störe? Darüber hat all-in.de mit Polizei-Pressesprecher Dominik Geißler gesprochen.
Darf ein mobiler Blitzer im Halteverbot oder auf dem Rad- oder Gehweg stehen?
Dominic Geißler: Für die Polizei gilt §35 StVO (1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. Nachdem die Geschwindigkeitsüberwachung eine hoheitliche Aufgabe ist, wäre dies für einen Messbeamten der Polizei möglich. Unbenommen der Tatsache, dass es möglich ist, ist dennoch abzuwägen, ob dies erforderlich ist (z.B. Unfallschwerpunkt und es gibt keine andere Messstelle) und ob die damit einhergehende Gefahrenerhöhung / Behinderung für Fußgänger / Radfahrer in Relation zu dem Grund der Messung im Verhältnis steht. Dies wird bei Messungen auf Anliegerwunsch i.d.R. zu verneinen sein, kann bei Unfallschwerpunkten jedoch ggf. gerechtfertigt sein. Allein aufgrund der negativen Außenwirkung sind die Messbeamten der Polizei gehalten, soweit wie möglich eine derartige Aufstellung zu vermeiden. Hinsichtlich einer Messung durch eine Kommune / Beauftragten einer Kommune wäre eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich.
Geschwindigkeitsmessung: Fakten rund um den Blitzer: Darf er auf dem Radweg stehen? Darf ich andere warnen?
