Kaufbeuren (bbm). - Die Verletzungen waren deutlich sichtbar und stammten nach Aussage des Opfers von Attacken ihres ehemaligen Lebensgefährten (30). Dieser bestritt in einem Verfahren vor dem Amtsgericht, in dem er wegen Körperverletzung angeklagt war, jede Schuld. Er behauptete, die 32-jährige sei jeweils in alkoholisiertem Zustand gestürzt. Der Richter hatte nach der Beweisaufnahme jedoch keinen Zweifel daran, dass der Angeklagte die Frau im Juli mit dem Kopf gegen eine Wand geschlagen und sie einen Monat später mit dem Gesicht über einen Teppich gezogen hatte. Er verurteilte den bislang nicht vorbestraften Russlanddeutschen zu einer Geldstrafe von 1500 Euro. Das Urteil lag um 15 Tagessätze über dem ursprünglichen Strafbefehl, der laut Richter eigentlich ein 'Friedensangebot' war. Gegen den Strafbefehl hatte der Mann Einspruch eingelegt. Wenn der Angeklagte nun meine, er könne das Opfer, das zwar möglicherweise ein Alkoholproblem habe, vor Gericht als 'lügnerische Säuferin hinstellen, die ständig selbst hinfällt', dann müsse er die Konsequenzen tragen, so der Vorsitzende. Für ihn gab es keinen Zweifel an der Aussage des Opfers, zumal die Aussage von einer Polizeibeamtin gestützt wurde. Die Beamtin war zur Tänzelfest-Zeit zur Wohnung des Angeklagten gerufen worden, weil dessen Auto beschädigt worden war. Der Mann hatte seine Lebensgefährtin in Verdacht, mit der er zuvor Streit hatte. Die Frau leugnete zunächst aus Angst vor ihrem Partner, gab die Sachbeschädigung aber später auf der Wache zu. Hier gab sie auch an, nach dem Besuch der Polizei von ihrem Lebensgefährten mit dem Kopf gegen die Wand geschlagen worden zu sein. Die Polizeibeamtin erklärte nun als Zeugin, das Gesicht des Opfers sei beim Gespräch vor Ort noch unversehrt gewesen, beim Termin auf der Wache sei jedoch deutlich ein blauer Fleck zu sehen gewesen. Außerdem habe die Frau an Armen und Beinen 'überall Blutergüsse' gehabt. Die Polizistin riet dem Opfer, aus der Wohnung auszuziehen, was die 32-Jährige dann auch tatsächlich tat. Am Tag des Auszugs kam es zu einem erneuten Streit, in dessen Verlauf der Angeklagte die Frau mit dem Gesicht über den Teppich schleifte. Nachbarn hatten seinerzeit die Polizei gerufen, weil sie Hilfeschreie hörten. Zufällig hatte dieselbe Beamtin Dienst wie schon beim ersten Vorfall. Bei ihrem Eintreffen habe sie deutliche Schürfwunden im Gesicht der Frau gesehen, so die Polizistin. Es habe sich um frische Verletzungen gehandelt.
'Meineidige' nicht erwünscht Der Angeklagte zeigte auch nach der Aussage der Polizeibeamtin keine Einsicht. Vielmehr beschwerte er sich, dass der Richter seinen Antrag auf Ladung von vier Freunden ablehnte. Die Männer hätten aussagen sollen, dass die Frau im ersten Fall bereits vor Eintreffen der Polizei einen blauen Fleck im Gesicht hatte. Der Richter machte im Urteil deutlich, dass die Ablehnung vor allem im Interesse der angeblichen Entlastungszeugen erfolgte: 'Die wurden nicht gehört, um zu verhindern, dass hier vier Meineidige sitzen!'