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Es bleibt der Gang vor den Kadi

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Es bleibt der Gang vor den Kadi

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    Gekündigte Vermögenspläne: Bundesaufsichtsamt beanstandet Verhalten der Bank nicht Dietmannsried/Kempten (bb). Werden Kunden im Falle einer Bankenfusion Vermögensaufbaupläne oder langfristige Sparverträge gekündigt, ist das aus Sicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BAFin) in Bonn rechtlich nicht zu beanstanden. 'So ein Verhalten braucht sich kein Kunde gefallen zu lassen', rät dagegen Bankrechtsexperte und Rechtsanwalt Johannes Fiala (München) zum Gang vor ein öffentliches Gericht.

    Noch immer gärt es in Melanie und Joachim Jost, wenn sie an das Verhalten der fusionierten Raiffeisenbank Altusried-Dietmannsried-Obergünzburg-Durach-Sulzberg (jetzt Raiffeisenbank Allgäuer Land) denken. Dem Dietmannsrieder Ehepaar war ­ wie hunderten anderen Kunden auch ­ im Zuge der Fusion ihr 1995 bei der Raiffeisenbank Dietmannsried abgeschlossener Vermögensaufbauplan gekündigt worden (wir berichteten). Solche Verträge hatten eine lange Laufzeit, etwa 20 Jahre, und garantierten den Kunden steigende Zinssätze, zum Beispiel in den ersten drei Jahren 4,5 Prozent, bis zum sechsten Jahr 5,25 Prozent und ab dem 13. Jahr 6,25 Prozent.

    Den Josts und anderen Leidensgenossen machte die Raiffeisenbank ein für das Institut günstigeres Angebot, ein Sparmodell auf zwölf Jahre befristet mit Zinsstufen zwischen vier und fünf Prozent. Begründung der Bank: Beim heutigen Zinsniveau seien die alten Verträge nicht mehr einzuhalten, wolle man nicht die Zukunft der Bank und seiner Mitarbeiter gefährden, sprich in die Pleite rutschen.

    'Sache ordentlicher Gerichte'

    'Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil akzeptiert, wenn Banken in Schwierigkeiten sind, dass laufende Verträge gekündigt werden können', sagt dazu Wilfried Rink, Leiter des Beschwerdereferats Bereich Kreditwesen bei der BAFin, ohne dabei etwas über die Situation der an der Fusion beteiligten Raiffeisenbanken in Dietmannsried und den anderen Orten sagen zu wollen. Wenn Kunden überlegten, eine solche Vorgehensweise anzufechten, dann sei dies laut Rink eine 'Sache der ordentlichen Gerichte'.

    Gute Aussichten beim Gang vor den Kadi sieht Rechtsanwalt Fiala für die 'Gekündigten': 'Wer Verträge bricht, macht sich schadensersatzpflichtig'. So bewertet das auch Jochen Schädtler, Vorsitzender der Schutzgemeinschaft für Bankkunden (Erlangen): 'Nach unserer Ansicht hätte ein Gericht zum Beispiel zu prüfen, ob die Kündigung von Vermögensaufbauplänen durch die Bank das Geldhaus nicht verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern'. So steht es sinngemäß auch im Bürgerlichen Gesetzbuch, Paragraf 242.

    Treu und Glauben: Gibt es trotz aller finanzieller Engpässe, in die eine Bank geraten kann, nicht eine Art Ehrenkodex, seine Verträge zu erfüllen? 'Ehrenkodex bei Banken?', fragt Kunden-Schützer Schädtler, 'Dass Banken einen Ehrenkodex hätten und gar beachten, ist uns unbekannt.'

    Familie Jost hat übrigens das Angebot der fusionierten Raiffeisenbank, bei deren Dietmannsrieder Vorgänger sie 30 Jahre lang Kunde war, nicht angenommen und ist zur Sparkasse gewechselt. Das Ehepar schaltete die 'Stiftung Warentest' ein, hat sich einen Rechtsanwalt genommen und wird gegen die Raiffeisenbank vor Gericht gehen.

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