Blauzungenkrankheit Frist läuft bis 30. November - Hohe Geldbußen drohen">

Artikel: "Es besteht Impfpflicht"

3. November 2008 00:00 Uhr von Allgäuer Zeitung

Blauzungenkrankheit Frist läuft bis 30. November - Hohe Geldbußen drohen

Unterallgäu | mz | Bis spätestens 30. November müssen alle Halter von Rindern, Schafen und Ziegen ihre Tiere gegen die Blauzungenkrankheit impfen lassen. Darauf weist der Leiter des Unterallgäuer Veterinäramts, Dr. Armin Mareis, hin: "Es besteht eine absolute Impfpflicht." Ausnahmen gebe es nur in wenigen Fällen. Lässt ein Landwirt seine Tiere nicht impfen, kann das laut Tierseuchengesetz für ihn teuer werden: Das Gesetz sieht Geldbußen bis maximal 25000 Euro vor.

Obwohl die Impfpflicht seit Mitte des Jahres gelte, so Mareis, lagere beim Veterinäramt noch immer knapp ein Viertel des Impfstoffs - es sind bislang also nur rund drei Viertel der Tiere im Landkreis geimpft. Der Amtstierarzt betont, dass Tierhalter, die ihre Tiere nicht impfen lassen, im Falle einer Erkrankung keine Entschädigung von der Tierseuchenkasse erhalten. Zudem sei kein Kälberexport nach Italien und Spanien mehr möglich, wenn nicht die Mütter der Kälber nachweislich geimpft sind. Falls kein flächendeckender Impfschutz gegen die Tierseuche besteht, sei auch der Zuschuss der EU für den Impfstoff gefährdet. "Dieses Geld fehlt dann wiederum in der Tierseuchenkasse", warnt Mareis.

Tierarzt beauftragen

Jeder Tierhalter, der seine Rinder, Schafe oder Ziege bislang noch nicht impfen ließ, müsse umgehend seinen Hoftierarzt beauftragen. Dieser erhalte den Impfstoff unentgeltlich vom Veterinäramt. Nicht geimpft werden müssen lediglich Kälber unter drei Monaten, Rinder, die in reiner Stallmast gehalten werden sowie Deck- und Besamungsbullen. Tiere, die innerhalb der nächsten vier Wochen nach der Impfung des Bestands geschlachtet werden sollen oder bei denen Antikörper gegen das Virus Typ 8 nachgewiesen wurden, seien ebenso ausgenommen.