Stadträte bewilligen Fest Anwohner wollen klagen. Von Renate Meier Buchloe Seit drei Jahren fordern die Anwohner des Schrannenplatzes, das Gelände zu einem Pkw-Parkplatz auszubauen, um Beeinträchtigungen durch abgestellte Lastwagen und Busse zu verhindern. 1998 stimmte dem auch der Bauausschuss zu. Doch passiert ist nichts. Stattdessen bewilligte der Hauptauschuss in seiner Sitzung am Dienstagabend einstimmig einen dreitägigen Festzeltbetrieb des Buchloer Roten Kreuzes für Mai 2001. Das brachte das Fass bei den Anliegern zum Überlaufen. Sie überlegen, eine einstweilige Verfügung gegen das Fest zu erwirken.
'Wir fühlen uns von der Stadt verschaukelt', machte Stefan Wimmer gestern seinem Ärger am BZ-Telefon Luft. Die Zustimmung des Hauptausschusses widerspreche einer Vereinbarung der Anwohner mit der Stadt. Deshalb überlegten sie, gerichtlich dagegen vorzugehen und eine einstweilige Verfügung gegen das Fest zu erwirken.
Dies hatten die Anwohner bereits angedroht, als das Musikfest 1998 bevorstand. Die Stadtkapelle wich damals auf den Platz an der Grundschule aus, auf dem derzeit die neue Vf L-Turnhalle gebaut wird, und der deshalb nun nicht mehr zur Verfügung steht.
Einziges großes Fest auf dem Schrannenplatz war 1996 das viertägige Jubiläum der Buchloer Feuerwehr. Damals mussten die Anwohner nach ihren Angaben viel mitmachen. Gartenzäune wurden beschädigt, Müll landete in den Gärten und einige Festbesucher missbrauchten das Grün sogar als Toilette. 1997 machten sich die Betroffenen dann das erste Mal auf ins Rathaus, um mit Bürgermeister Franz Greif über 'erträgliche' Verhältnisse auf dem Platz zu sprechen. Die Anlieger boten an, das Musikfest 1998 noch zuzulassen, wollten dann aber keine weiteren Festzeltbetriebe mehr hinnehmen. Geduldet werden sollten jedoch ein Zirkus pro Jahr sowie der Rummel während des Ostermarkts. Als Gegenleistung erwarteten die Bürger, dass die Laster und Busse auf dem Platz verschwinden.
Im März 1998 stimmte der Bauausschuss des Stadtrates in nichtöffentlicher Sitzung den Vorschlägen der Anwohner weitgehend zu und beschloss, den Schrannenplatz als Pkw-Parkplatz ausbauen zu lassen. Allerdings wollte das Gremium kein allgemeines Festzeltverbot erlassen, zumal der Musikverein inzwischen von sich aus auf einen anderen Platz ausgewichen war. Im Einzelfall, so hieß es damals, solle über Feste entschieden werden.
Appell an Solidarität
Dieser Einzelfall trat nun ein. Denn das Buchloer Rote Kreuz feiert 2001 sein 100-jähriges Bestehen und möchte dafür vom 25. bis 27. Mai ein Festzelt auf dem Schrannenplatz aufstellen. Bürgermeister Franz Greif meinte, dass es keinen anderen geeigneten Platz gebe, wo das Fest durchgeführt werden könnte. Er appelliert an die Solidarität der Anwohner, ansonsten könnte keine solche Veranstaltung mehr in Buchloe durchgeführt werden. In allen Vierteln der Stadt gebe es schließlich Belastungen. Außerdem regte Greif an, zum Schutz der Anwohner einen hohen Metallzaun aufzustellen. Als Begründung, dass der Pkw-Parkplatz noch immer nicht hergestellt wurde, führte der Bürgermeister noch andauernde Grundstücksverhandlungen an.
In der anschließenden Debatte schlug Rudolf Grieb (UBI) vor, die Feste abwechselnd auf dem Schrannen- und auf dem eigentlichen Festplatz an der Eschenlohstraße durch zuführen. Den Anwohnern empfahl Grieb, das Fest selbst zu besuchen, dann sei es 'nicht ganz so arg'. Manfred Beck (SPD) warf ein, dass der Platz an der Eschenlohstraße von den Bürgern nicht angenommen werde. 'Wer dort einmal ein Fest gemacht hat, macht es nie mehr'.
Ordnungsdienst
Evi Kienzle (FWV) regte an, das Rote Kreuz möge einen Ordnungsdienst aufstellen, um die Anwohner vor Beschädigungen ihrer Häuser und Grunstücke zu schützen. Diese Idee gefiel auch Paul Gramlich (CSU). Er bat zudem, die rechtliche Situation zu prüfen. Falls ein Fest dort erlaubt sei, sollte die Stadt davon Gebrauch machen. Sein Fraktionskollege Johann Horn erklärte, er sei beim Feuerwehrfest 1996 selbst im Ordnungsdienst gewesen. Doch dieser allein reiche nicht aus. Er erfahre nun das erste Mal, dass die Nachbarn Beschädigungen hätten hinnehmen müssen. Wenn sich die Anlieger gerührt hätten, hätte die Feuerwehr das sicher wieder gut gemacht. Horn regte an, das Fest am Sonntag um 23 Uhr ausklingen zu lassen. Erfahrungsgemäß leere sich um diese Zeit das Zelt eh.
Schließlich stimmte der Hauptausschuss dem Rot-Kreuz-Fest einhellig zu. Einzige Bedingung ist die Aufstellung eines Zauns. Über die Öffnungszeiten des Festzeltes wollen die Räte erste entscheiden, wenn ein Antrag auf Sperrzeitverkürzung eingeht.