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Eins ist sicher: keine "kastrierte Wahl"

Füssen

Eins ist sicher: keine "kastrierte Wahl"

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    Eins ist sicher: keine "kastrierte Wahl"
    Eins ist sicher: keine "kastrierte Wahl" Foto: arno spÄth

    Der Rechtsstreit um die Annullierung der Stadtratswahl geht in die nächste Runde: Wie angekündigt, hat Günther Knauss die Zulassung einer Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg beantragt. Eine schnelle Nachwahl ohne den Füssener Bürgerblock (FBB) ist damit vom Tisch. Derzeit deutet vieles daraufhin, dass es im Juni zu Neuwahlen kommt.

    Das Verwaltungsgericht hatte die Aufhebung des Wahlergebnisses durch das Landratsamt bestätigt (wir berichteten). Auslöser dafür: Der FBB hatte nicht öffentlich zur Nominierung seiner Kandidaten eingeladen. FBB-Stadtrat Knauss will die Frage, ob man dazu wirklich verpflichtet war, nun vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) grundsätzlich klären lassen.

    Demokratisch legitimiert

    Denn aus Sicht seines Rechtsanwaltes Professor Dr. Alfred Katz ist dies im bayerischen Kommunalwahlrecht und in den Verwaltungsvorschriften des Innenministeriums "nicht eindeutig geregelt". Der FBB hat für Katz die "demokratischen Mindestanforderungen" für die Aufstellung seiner Kandidaten erfüllt und sei zudem in vier Wahlen von den Bürgern demokratisch legitimiert worden. Würde jede Kreisbehörde so formaljuristisch handeln wie das Landratsamt Ostallgäu, wären viele Wahlen in Bayern ungültig.

    Es gebe durchaus noch die Chancen, dass der VGH sich den Argumenten anschließen werde.

    Auf jeden Fall ist jetzt aber eine Nachwahl mit alten Wahllisten vom Tisch. Zur Nachwahl hätten der FBB, aber auch andere Kandidaten nicht mehr antreten dürfen - so wie Paul Iacob, der bei der Stadtratswahl im März für die SPD kandidiert hatte, inzwischen aber das Amt des Bürgermeisters ausübt. Das wäre eine "kastrierte Wahl" gewesen, meint Katz.

    Da jetzt zu viel Zeit seit dem ersten Urnengang verstrichen ist, kommt es zur Neuwahl, falls Knauss vor Gericht unterliegt. Dann können alle Parteien und Wählergruppen mit neu aufzustellenden Listen antreten - auch der FBB

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