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Ein Whiskey mit Eis und seine möglichen Folgen

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Ein Whiskey mit Eis und seine möglichen Folgen

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    Marktoberdorf (id). - 'Wenn sie mich besuchen, ich Ihnen einen Whiskey mit Eis anbiete und Sie erkranken über den Eiswürfel an Legionellen, dann können Sie mich verklagen', erklärte Dr. Michael W. K. Saefkow an einem Beispiel etwas überspitzt die möglichen rechtlichen Auswirkungen der neuen Trinkwasserverordnung. Denn auch der Eiswürfel bedeute haftungsrechtlich die Abgabe von Wasser an Dritte. Saefkows Vortrag fand im Rahmen der Doppelausstellung 'Energiegewinnung im Wandel - Unser Trinkwasser' im Marktoberdorfer Rathaussaal statt. Sie wollten nicht schwarz malen oder Angst verbreiten, betonten die Initiatoren der Veranstaltung, Heinz Sellmann und Rudolf Blab, vor dem Vortrag. Sinn sei vielmehr, auf die wichtigsten Änderungen der Trinkwasserverordnung und deren mögliche Folgen bis hin zu den Möglichkeiten, kontaminierte Wasserleitungen zu sanieren, aufmerksam zu machen. Die neue Trinkwasserverordnung sei bereits 1998 als europäische Verordnung erschienen und sei jetzt in Deutschland ohne Schon- oder Übergangsfrist zum 1. Januar 2003 in Kraft getreten, berichtete Referent Dr.

    Saefkow von der Firma IMECA Technology. Diese neue Verordnung enthalte gegenüber der bisherigen drei wesentliche Änderungen: Während bisher lediglich festgeschrieben gewesen sei, dass das Wasserwerk bis zur Übergabestelle Wasseruhr für die Trinkwasserqualität verantwortlich ist, heiße es jetzt zusätzlich: Ab der Übergabestelle ist der Besitzer des Wasserleitungssystems (also der Eigentümer des Hauses) dafür verantwortlich, dass an jeder Entnahmestelle (also an jedem Wasserhahn im und am Haus) Trinkwasserqualität vorliegt. Darüber hinaus waren laut Saefkow als betroffene Wasserleitungssysteme bisher im Prinzip nur die Wasserleitungssysteme der Wasserwerke beschrieben. Jetzt seien zusätzlich alle Wasserleitungen im und am Haus, Tanks, Tankwagen, Wassersysteme in Bussen und Bahnen, in Schiffen und Flugzeugen festgeschrieben. Außerdem sei bisher Trinkwasser als 'Trinkwasser und Wasser zur Zubereitung von Speisen' definiert worden. Nun gelte auch der Zusatz 'Wasser für Körperwaschungen, zum Geschirrspülen, zum Wäschewaschen und zum Spülen und Reinigen aller Dinge, die mit dem menschlichen Körper in Berührung kommen'. Wenn also an heißen Tagen ein Hausbesitzer erlaube, dass sich die Nachbarskinder unter seinen Rasensprenger stellten, dann müsse er dafür sorgen, dass der Wasserschlauch nicht kontaminiert sei, das Wasser daraus also Trinkwasserqualität habe. Dasselbe gelte für Händewaschanlagen in Bus-, Zug- und Flugzeugtoiletten wie für Leitungssysteme an Zahnarztstühlen und bei Hals-, Nasen- und Ohrenärzten. Es gebe allerdings kein Rohrmaterial, das nicht von im Wasser vorhandenen Mikroorganismen besiedelt werden könne, erklärte der Trinkwasser-Experte. Denn jedes Rohr habe in kurzer Zeit innen einen Biofilm, der die Wasserqualität verändere, sobald dieses über längere Zeit in den Leitungen stehe. Während dies bei Häusern mit bis zu drei Wohneinheiten vernachlässigt werden könne, weil die Leitungen stets genügend gespült würden, sei dies in größeren Wohnanlagen oder Hotels schon problematisch, betonte Saefkow. Der Referent stellte nun einzelne Verfahren zur Sanierung von Rohrsystemen vor. Seinem Vortrag schloss sich dann eine rege Diskussion an.

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