Osterzell (hjh). - Intensiv hat der Gemeinderat Osterzell bei seiner jüngsten Sitzung über den Erlass einer neuen Satzung für die öffentlichen Feld- und Waldwege auf Osterzeller Flur diskutiert. Vorerst geht der Oberzeller Kaisertalweg in die Baulast der Gemeinde über. Bürgermeister Josef Fleschutz: 'Wir benötigen eine Rechtsgrundlage, um den Weg herrichten zu können.'Auslöser ist ein Anlieger, der im vergangenen Winter durch seine zahlreichen Abtransporte größerer Mengen Holz das gekieste Teilstück des Feldweges kaputtgemacht haben soll. Nun weigert er sich laut Gemeinde, sich an den Sanierungskosten zu beteiligen. Bei einer entsprechenden Regelung könnten die Kosten zu 75 Prozent auf alle angrenzenden Flureigentümer umgelegt werden, so Fleschutz. Der Satzungsentwurf sei bereits mit Fachleuten im Landratsamt abgesprochen. Zweiter Bürgermeister Johann Strohhacker fragte hingegen: 'Ist überhaupt ein dringendes Interesse an einer Sanierung des Weges geboten?' Der Weg werde nicht ausgebaut, lediglich erneuert, erwiderte Fleschutz. 'So, dass die Oberfläche eine Weile hält', sagte der Bürgermeister. So entschied sich das Osterzeller Gremium einstimmig für das neue Regelwerk, ohne sich auf die genaue Ausführung der Baumaßnahme festzulegen. Dies will man im Herbst konkretisieren. Der 766 Meter lange Weg wird zudem umgewidmet. Die Beschränkung 'Anliegerverkehr frei' entfällt damit.
Hundesteuer tritt in Kraft Ferner beschäftigten sich die Räte mit der neuen Hundesteuersatzung. Diese tritt nun in Kraft. Wie bereits berichtet, betragen die Kosten für den ersten Hund 30 Euro. Der zweite Vierbeiner kostet 100 Euro und jeder weitere 150 Euro. Für das Halten eines Kampfhundes zahlt man 200 Euro. Befreit davon sind beispielsweise Polizei- und Blindenhunde oder auch Hunde des Roten Kreuzes. Ermäßigungen erhalten unter anderem Jagdhunde und Hunde auf Einödhöfen.