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Ein Mofa ist ein Mofa - aber

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Ein Mofa ist ein Mofa - aber

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    bei Tempo 38 nicht mehr Ohne Führerschein auf frisiertem Vehikel: Geldstrafe Kempten (pa). 'Ein Mofa ist ein Mofa und kein Moped. Und für ein Mofa brauche ich doch keinen Führerschein'. Weil er das so sieht, kann der 40-jährige Philipp G. (Name geändert) auch partout nicht verstehen, wie man als Mofa-Besitzer wegen 'Fahrens ohne Fahrerlaubnis' bestraft werden kann. Genau das aber ist ihm passiert: Nachdem er nämlich auf seinem 'Mofa' in der Memminger Straße von der Polizei geblitzt worden war, erhielt er einen Strafbefehl über 1200 Mark. Dagegen legte er Einspruch ein, und so wurde ihm jetzt im Amtsgericht geduldig erläutert, dass ein Mofa genau genommen eben doch kein Mofa mehr ist, wenn man damit zu schnell durch die Gegend prescht.

    Einen Führerschein hat Philipp G., der zweimal wegen Trunkenheit im Verkehr und einmal wegen fahrlässigen Vollrauschs vorbestraft ist, schon länger nicht mehr. Als motorisiertes Fortbewegungsmittel bleibt ihm also nur die unterste, führerscheinfreie Kategorie: Ein Mofa. Schneller als 25 Stundenkilometer darf man damit nicht fahren, und von der Bauweise her ist das normalerweise auch gar nicht möglich. Normalerweise. Denn das Zweirad, mit dem Philipp G. durch die Memminger Straße gekurvt war, hatte es laut Radar auf beachtliche 38 'Sachen' gebracht. Und bei dem Tempo, daher der Strafbefehl, hätte er einen Führerschein gebraucht. Aber er habe das Gefährt doch, beteuert Philipp G., erst drei Tage vorher gekauft, und zwar als Mofa. Als solches, hat ein Gutachter festgestellt, war es auch gebaut und zugelassen worden. Aber dann hat der Vorbesitzer den Vergaser aufgebohrt, um das Vehikel schneller zu machen.

    Von dieser Manipulation, versichert Philipp G., habe er keine Ahnung gehabt, und das glauben ihm Staatsanwältin und Richter sogar. Was sie ihm aber nicht abnehmen, ist die Behauptung, er habe nicht gemerkt, was für ein Flitzer sein aufgemotztes Mofa tatsächlich war.

    Gleichwohl kommt der Mann, der früher mal ein selbständiger Handwerker war und heute von der Sozialhilfe lebt, vor Gericht wesentlich günstiger weg als im Strafbefehl. Statt ursprünglich 1200 Mark (40 Tagessätze zu je 30 Mark) kostet ihn das Fahren ohne Fahrerlaubnis jetzt nur noch 400 Mark (20 Tagessätze zu je 20 Mark). Außerdem gibt\'s ein Fahrverbot von einem Monat. Und das, macht der Richter Philipp G. nachdrücklich klar, gilt nicht nur für Fahrzeuge, die er mangels 'Schein' sowieso nicht steuern darf. Sondern auch für ein Mofa, das wirklich noch ein Mofa ist.

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