Schöffengericht "Minderschwerer Fall von Vergewaltigung" - Marktoberdorfer verurteilt">

Artikel: Ehefrau zum Sex gezwungen: Bewährungsstrafe

10. Oktober 2008 00:00 Uhr von Allgäuer Zeitung

Schöffengericht "Minderschwerer Fall von Vergewaltigung" - Marktoberdorfer verurteilt

Kaufbeuren/Marktoberdorf | bbm | "Er sagte: ,Wenn Du meine Regeln nicht akzeptierst, werde ich Dir wohl zeigen müssen, was Du verlierst." Mit diesem Worten schilderte eine 26-Jährige aus Marktoberdorf vor dem Kaufbeurer Schöffengericht die Situation, in der sie ihr Ehemann im April zum Geschlechtsverkehr gezwungen hatte. Der Angeklagte selbst hatte jede Gewaltanwendung bestritten und von einvernehmlichem Sex gesprochen. Das Gericht glaubte der jungen Frau und verurteilte den 31-Jährigen zu einer 13-monatigen Bewährungsstrafe. Als Geldauflage muss er 5000 Euro an den Frauen-Notruf bezahlen.

An den Haaren gepackt

Im Urteil ist auch eine vorsätzliche Körperverletzung enthalten: Der Mann hatte seine Frau im Trennungsstreit an den Haaren gepackt und auf ein Sofa gedrückt. Als dann wegen dieses Vorfalls die Polizei in der Wohnung erschien, prahlte der Angeklagte mit sexuellen Kontakten zu seiner Frau. Für die 26-Jährige, die bis zu diesem Zeitpunkt offenbar immer noch auf eine Aussöhnung im schon seit längerem schwelenden Ehe-Konflikt gehofft hatte, war dies der Auslöser die drei Wochen zurückliegende Vergewaltigung anzuzeigen. Die junge Frau ist mittlerweile im Zuge einer Härtefall-Scheidung vom Angeklagten geschieden worden. Das heißt, sie musste wegen der Umstände das Trennungsjahr nicht einhalten.

Auf Freispruch plädiert

Das Schöffengericht ging jetzt im Urteil von einem sogenannten minderschweren Fall der Vergewaltigung aus. Begründung: Wenn die Frau selbst die Tat zunächst verzeihen konnte, dann könne das Gericht einen bis dato unbescholtenen Angeklagten nicht für zwei Jahre in den "Bau" schicken. Die Verteidigerin hatte auf Freispruch plädiert. Sie sah in den Vorwürfen der Ehefrau einen Versuch "den Boden für das Scheidungsverfahren zu bereiten".

Dieser Argumentation wollte der Vorsitzende im Urteil nicht folgen. Er verwies darauf, dass die Zeugin damals ihre Anzeige als direkte Reaktion auf das Prahlen des Ehemanns erstattet habe. Sie sei in dieser Situation nicht zu Spekulationen in der Lage gewesen, wie sie ihrem Mann zur Beschleunigung der Scheidung "etwas reinwürgen" könne.