Kaufbeuren | sim | Die Möglichkeit für heiratswillige Paare, zukünftig auch ohne standesamtliche Trauung den Bund der Ehe einzugehen, wird in Kirchenkreisen heiß diskutiert. Unter Pfarrern gibt es unterschiedliche Meinungen über die Neuregelung des Personenstandsrechtsgesetzes (siehe Wortweiser), die ab 1. Januar 2009 gilt. Bereits Anfang Juli stellte der Landeskirchenrat der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern in einer Sitzung fest, "dass die standesamtliche Eheschließung Voraussetzung einer evangelischen kirchlichen Trauung ist."
Dass dies so bleibt, ist auch für den evangelischen Stadtpfarrer Thomas Kretschmar wichtig: "Es spricht nichts dagegen, im Rahmen eines einfachen Gottesdienstes oder eines Gartenfestes eine Partnerschaftssegnung durchzuführen. Aber Trauung bleibt Trauung und die wird auch weiterhin nur in Zusammenhang mit der standesamtlichen Eheschließung erfolgen." Die Unterschiede müssten gewahrt bleiben, denn im christlichen Verständnis von Ehe gehören auch Pflichten und Rechte dazu. "Ohne staatliche Anerkennung befindet sich das jeweilige Paar in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft, ihrer Beziehung fehlt die rechtliche Basis", erklärt Kretschmar.
Allerdings rechnen weder der evangelische Pfarrer noch Brigitte Lang vom Standesamt Kaufbeuren mit großen Veränderungen: "Menschen, die sich heute für eine Ehe entscheiden, wollen diese auch staatlich anerkannt haben, ändern könnte sich nur terminlich etwas. Vielleicht erfolgt da die kirchliche Trauung aus Zeitgründen vor der standesamtlichen Hochzeit, aber Rückgänge wird es keine geben."
Der katholische Pfarrer Günther Rehle von St. Peter und Paul in Kaufbeuren glaubt zwar ebenfalls nicht, dass die Gesetzesänderung große Wellen schlagen wird, allerdings spielt dagegen für ihn eine Verknüpfung der beiden Eheschließungen kaum eine große Rolle: "Ehen, die auf dem Standesamt geschlossen werden, sind rein staatlicher Natur. Welche rechtlichen und steuerrechtlichen Vorteile sich daraus ergeben, ist für uns nicht wichtig.
Die katholische Kirche erkennt nur eine vor Gott geschlossene Ehe an."
