Die Anwohner des Kemptener Imbiss 'Rathaus-Kebap' dürfen sich freuen: Die Stadt Kempten kann jetzt dafür sorgen, dass sie künftig ruhiger schlafen.
Das Augsburger Verwaltungsgericht hat gestern die Klage des Imbissinhabers gegen ein Straßenverkaufsverbot nach 22 Uhr abgewiesen. Damit behält die Stadt, die das Verbot im Interesse der Anwohner erlassen hatte, Recht. Wie mehrfach berichtet, hatte sie damit auf Beschwerden wegen Lärmbelästigung reagiert. Kunden hatten während des Dönerkaufs ihre Autos mit laufendem Motor vor dem Imbiss stehen gelassen – teilweis noch kurz vor 5 Uhr morgens.
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