Abendlicher Ausgang für unter Jugendliche unter 16 Jahren ist eine zweischneidige Sach Von Stefanie Danner und Ulrich Weigel Sonthofen/Oberallgäu Gemischte Gefühle finden im Oberallgäu Pläne des Bundes-Familienministeriums, das Jugendschutzgesetz zu lockern. Selbst in Sonthofer Tanzlokalen ist man unschlüssig, ob das generell positive Vorhaben nicht doch nur viele neue Probleme bringt. Wie berichtet, überlegt das Ministerium, Jugendlichen bereits ab 14 Jahren bis 23 Uhr den Besuch von Gaststätten und Tanzlokalen zu erlauben. Bisher dürfen das erst 16-Jährige längstens bis 24 Uhr. Die Jugend würde das sicher nutzen, sieht Olaf Vogler, Geschäftsführer des Mexx Laserdance, positive Aspekte. Doch die Probleme dahinter sind nicht ohne. Wie bekommt man unter 16-Jährige um 23 Uhr aus einem proppenvollen Laden heraus, der ja von 20 bis 2 Uhr nachts geöffnet hat? Eine Möglichkeit: die Ausweise bei der Kontrolle am Einlass einsammeln. Und es geht weiter: Wie kann ein Gastwirt verhindern, dass sich für Alkohol zu junge Besucher nicht doch ein Bier bestellen. Soll er sich jedesmal einen Ausweis zeigen lassen? Und selbst wenn, dann sind Jugendliche vielleicht so kreativ, einen älteren Freund bestellen zu lassen. Etwas einfacher hat es da die Discothek Kraftwerk, wo unter 18 Jahren eh niemand rein darf. Zudem macht die Disco normalerweise erst um 22.30 Uhr auf (nur die Schlagerparty beginnt schon um 21 Uhr). Dafür kann Geschäftsführer Ralph Brunnhuber ein Lied von Jugendlichen singen, die mit allerlei Tricks den Türsteher im Kraftwerk überlisten wollen. Doch nur eines öffnet wirklich die Tür: der Personalausweis. Manchem fehlt die Reife Im Jugendhaus Café Knall, wo Freitag abend eine der regelmäßigen Teenie-Parties (mit Alkoholverbot!) lief, sieht man die Sache zweischneidig.
Wenn ich wüsste, dass alle um 23 Uhr abgeholt werden und nicht allein durch die Stadt stromern, würde ich für unsere Veranstaltungen ,Ja sagen, meint Sozialpädagogin Erika Herz. Andererseits könnten gelockerte Vorschriften die Jugend noch früher in kommerzielle Läden ziehen, ergänzt Kollege Helmut Maier. Und manchem fehle dazu die Reife. Die Sorge hat auch Sonthofens Polizeichef Karl Zirngibl: Ein 14-Jähriger ist meist weniger willensstark als ein älterer und läßt sich leichter zu Alkohol oder Drogen überreden. Doch es sei eben längst Realität, dass Jugendliche unter 16 Jahren abends unterwegs sind. Und dem Druck könnte mit der Gesetzesänderung auch nachgegeben werden, meint Zirngibl. Schließlich seien die Eltern für die Erziehung verantwortlich. Sie müssten dafür sorgen, dass die Kinder zur rechten Zeit heimkommen, nicht die Polizei. Norbert Langen, Geschäftsführer des Kreisjugendrings appelliert ebenso an die Verantwortung der Eltern. Da mancher mit 14 Jahren noch sehr kindlich sei, müssten Eltern entscheiden, was der Sprößling wirklich darf. Eine Lockerung der gesetzlichen Ausgehzeiten für Jugendliche sei eine eine Anpassung an die Realität. Ähnlich Psychologin Silvia Pauli (Sonthofen): Das Gesetz hinkt der Wirklichkeit hinterher; viele Jugendliche verkehren längst in Gaststätten und Discos. Daher sei es wichtig, Alkohol- und Drogen-Missbrauch mit Kontrollen schärfer zu begegnen. Wobei auch die Vorbildfunktion der Eltern gefragt wäre. Klare Worte spricht Franz Gailer (Psychologische Beratungsstelle): Ich bin in dem Punkt eher konservativ und halte nichts von der diskutierten Änderung. Den Jugendlichen kommt man bereits genügend entgegen. Der Gesetzgeber sollte bedenken, dass die meisten Jugendlichen ihre Grenzen eh überschritten. Nach einer Änderung könnten Kinder damit argumentieren, das