Artikel: Die Menschenwürde im Grundgesetz

28. Oktober 2008 00:00 Uhr von Allgäuer Zeitung

Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Die Menschenwürde ist nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die wichtigste Wertentscheidung des Grundgesetzes. Sie kann niemandem genommen werden, weil sie nach der Ordnung des Grundgesetzes dem Menschen durch seine bloße Existenz eigen ist. Der Staat hat alles zu unterlassen, was die Menschenwürde beeinträchtigen könnte.

Der Begriff der Menschenwürde ist Ausdruck der Idee oder Erfahrung, dass jeder Mensch aufgrund seiner bloßen Existenz einen schützenswerten Wert besitzt (Selbstwert jedes Menschen). (sam)