Passend zum "stillen" Monat November beschäftigte sich der Immenstädter Stadtrat jetzt mit dem "Masterplan Friedhof". Einer von mehreren Beschlüssen: Auf dem Hauptfriedhof sollen in Zukunft Bäume als Grabstätten für Urnenbeisetzungen genutzt werden dürfen. Das beschlossen die Räte mit 18:2 Stimmen. Als erste Maßnahme werden acht Bäume im Grünstreifen zur Verfügung gestellt.
Für die Zukunft soll ein Konzept erstellt werden, um weitere Bäume auf dem Hauptfriedhof und dem Friedhof Stein dauerhaft als Gedenkstätten zu integrieren. Weitere Vorschläge der Verwaltung zielen laut Sachbearbeiterin Monika von Roth darauf ab, die verschiedenen Bestattungsmöglichkeiten für die Zukunft sicherzustellen, aber auch den Flächennutzungsplan mit ins Auge zu fassen. Schließlich sei der 2,1 Hektar große Friedhof am Fuße des Immenstädter Horns bekanntermaßen aufgrund seiner exponierten Lage besonders Naturgewalten ausgeliefert. Von 4724 Plätzen stehen derzeit 690 Erd- und 299 Urnengräber leer.
Weitere beschlossene Maßnahmen:
Die Verwaltung soll ein geologisches Gutachten einholen, das die Gefährdung am Fuß des Immenstädter Horns durch herabstürzende Felsen beurteilt. Laut Bürgermeister Armin Schaupp gebe es zwar ein Gutachten aus dem Jahr 1991, doch sei die Stadt in der Pflicht, dieses aus Haftungsgründen zu erneuern. "Ansonsten handeln wir grob fahrlässig", erklärte Schaupp.
Beim Kauf eines neuen Grabes für Erdbestattungen ist es im gesamten Bereich des Hauptfriedhofs ab sofort nicht mehr möglich, ein Grab für weitere Verstorbene zu vertiefen. Ausnahmen sollen es nur in begründeten Fällen geben. Dann müssen die Hinterbliebenen den ungeeigneten Lehmboden auf eigene Kosten austauschen lassen.
Auf allen städtischen Friedhöfen in Immenstadt dürfen keine einbalsamierten Leichname in der Erde bestattet werden. Tanatopraktisch (also besonders kosmetisch und konservierend) behandelte Leichname müssen vor der Beisetzung verbrannt werden.
Grabstätten, in denen ein Zinksarg liegt, dürfen wegen der Schadstoffbelastung nach Ablauf des Nutzungsrechts nicht mehr weiter vergeben werden.
Bei zukünftigen Zinksargbestattungen gilt: Ein Grab muss mindestens 1,80 tief sein. Ansonsten darf dort keine Erdbestattung stattfinden. Die Kosten für das Fundament und die Versetzung des Grabdenkmals trägt die Stadt.