Hauptversammlung Verein zieht bei einer Ausweitung der Schutzgebiete die Existenzen der betroffenen Landwirte bedroht">

Artikel: Die ESG will sich nicht das Wasser abgraben lassen

1. Februar 2008 00:00 Uhr von Allgäuer Zeitung

Hauptversammlung Verein zieht bei einer Ausweitung der Schutzgebiete die Existenzen der betroffenen Landwirte bedroht

Blonhofen | kfr | Als Quelle von Unmut dient weiterhin die Erweiterung der Wasserschutzgebiete bei Kaltental und Stöttwang. Dies wurde auf der Hauptversammlung der Eigentumsschutzgemeinschaft (ESG) Kaltental-Stöttwang-Mauerstetten in Blonhofen deutlich. 'Waren es bei der Gründungsversammlung am 6. Dezember noch 15 Mitglieder, so zählte der Verein bereits zwei Wochen später doppelt so viele', so Karl Schmid, Vorstandsmitglied der ESG.

'Schaut man sich die Gemeindeplanung an, dann wird die Planung für Wasserschutzgebiete zu wenig berücksichtigt', sagte Zweiter Vorsitzender Michael Dempfle. Er ärgere sich darüber, dass die CSU-Landratskandidatin Angelika Schorer bisher keine Stellungsnahme zur ESG abgegeben habe, obwohl sie in einem Brief darum gebeten wurde.

Auch ein Referent war zur Hauptversammlung geladen: Hans-Jörg Fröhlich vom Landesvorstand der Schutzgebietsbetroffenen. 'Wer von einem Wasserschutzgebiet betroffen ist, hat erst den Eindruck, dass er dagegen nichts machen kann', meinte der Lauchdorfer. Wenn immer mehr Grundstücke in die Schutzzone III fielen, könnten dort keine Gewerbegebiete mehr angesiedelt werden. Diese habe Folgen für die Entwicklung der entsprechenden Gemeinde. 95 Prozent der Wasserschutzgebiete seien ohnehin unnütz, da sie nicht für die Trinkwasserversorgung verwendet würden. Fröhlich fragte sich, warum man überhaupt in jeder Gemeinde ein eigenes Wasserschutzgebiet benötige, wenn genügend Trinkwasser zur Verfügung stünde. Einige Ostallgäuer Kommunen könnten sich bei der Wasserversorgung an Kaufbeuren anschließen.

'Sozialpflichtigkeit des Eigentums heißt nicht, dass eine solche Enteignung hingenommen werden muss', so der Referent weiter. Das Eigentumsrecht als solches sei schließlich im Grundgesetz verankert. Zudem sei ein Grundstück, das mit einer Auflage versehen wurde, weniger wert. 'Lange wurde dieser Wertverlust auf Seiten des Wasserzweckverbandes und Wasserwirtschaftamts geleugnet, jetzt wird er anerkannt', betonte der Referent.

Er wies darauf hin, dass auf die von Schutzzone II betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe ein immer größeres 'Kali-Problem' durch die Düngung zukomme, da dort nur noch Kunstdünger ausgebracht werden dürfe. Zudem hätten die Verantwortlichen versäumt, bei der Wasserversorgung Alternativen zu prüfen. 'Und warum waren die Behörden nicht so intelligent, Flächen zu kaufen oder zu pachten von denen, die ihren Hof aufgeben wollten?', empörte sich Fröhlich.

Michael Dempfle steckte daraufhin die Ziele der ESG klar ab: keine Ausweitung des Wasserschutzgebiets und keinen neuen Verbotskatalog.

Stattdessen fordern die Vereinsmitglieder die Erstellung einer Wasserbilanz, dass der Vorsitz im Wasserzweckverband in kommunaler Hand bleibt und dass die Wasserfördermenge wieder auf den wirklichen Bedarf gesenkt wird.