Coronavirus: Die Entscheidungen des bayerischen Kabinetts

15. Oktober 2020 04:53 Uhr von RSA Radio GmbH & Co. KG
pixabay/Pixelio

+++ Update nach der Sitzung des bayerischen Kabinetts am Donnerstag, 15.10.2020 +++"Es war noch nicht der große Ruck, aber es war ein wichtiger Schritt", sagt Ministerpräsident Markus Söder zu den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz gestern in Berlin. Heute hat sich das bayerische Kabinett noch einmal mit den Maßnahmen beschäftigt und diese für Bayern verschärft.  Für die nächsten vier Wochen gelten in Bayern: 

bis 35 Neuinfektionen/100.000 Einwohner*innen

  • die bisher gültigen, allgemeinen Hygieneregeln

35-50 Neuinfektionen/100.000 Einwohner*innen

  • ausgeweitete Maskenpflicht (ab der 5. Klasse in Schulen, in Hochschulen, auf stark frequentierten Plätzen z. B. Fußgängerzonen, in Ämtern und am Arbeitsplatz, auch am Platz im Kino, Theater oder bei Sportveranstaltungen)
  • ab 23 Uhr: Sperrstunde in der Gastronomie, Verkaufsverbot von Alkohol an Tankstellen, Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen
  • private Feiern: mit maximal zehn Personen oder zwei Hausständen

ab 50 Neuinfektionen/100.000 Einwohner*innen

  • ab 22 Uhr: Sperrstunde in der Gastronomie, Verkaufsverbot von Alkohol an Tankstellen, Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen
  • private Feiern/Kontakte: maximal 5 Personen oder zwei Hausstände
  • wenn nach zehn Tagen keine Verbesserung sichtbar ist, können weitere Beschränkungen folgen

+++ Update nach der Ministerpräsidentenkonferenz vom Mittwoch 14.10.2020 +++Die Lage in Deutschland ist "ernst" - so hat es Bundeskanzlerin Angela Merkel beschrieben. Das dynamische Infektionsgeschehen sei bereits in der exponentiellen Phase.  Bund und Länder haben sich daher in der Ministerpräsidentenkonferenz auf folgende Beschränkungen geeinigt:Spätestens ab 35 Neuinfektionen/100.000 Einwohner*innen

  • Ergänzende Maskenpflicht, dort wo Menschen dichter/gedrängter zusammen kommen
  • Sperrstunde in der Gastronomie empfohlen
  • Begrenzung von Feiern im öffentlichen Raum auf 25 Teilnehmer
  • Begrenzung von Feiern im privaten Raum auf 15 Teilnehmer
  • Begrenzung der Zahl der Teilnehmer bei Veranstaltungen

Spätestens ab 50 Neuinfektionen/100.000 Einwohner*innen

  • Erweiterungen der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung
  • Begrenzung von Veranstaltungen auf 100 Personen (Ausnahme mit Gesundheitsamt abgestimmtes Hygienekonzept)
  • Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum auf max. 10 Personen
  • Sperrstunde um 23 Uhr in der Gastronomie einschließlich generelles Außenabgabeverbot von Alkohol
  • Begrenzung von Feiern im öffentlichen Raum auf 10 Teilnehmer
  • Begrenzung von Feiern im privaten Raum auf 10 Teilnehmer aus zwei Haushalten

News und Musik: Das Webradio von RSA Radio.