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Der Mann aus Ackers und sein Weg

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Der Mann aus Ackers und sein Weg

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    Von Peter Szarafinski, Gestratz - Der Zankapfel hat nicht mal einen Namen: 678/2 nennt die Flurkarte einen 268 Meter langen Weg, der nach Ackers führt. Ackers ist ein kleiner Westallgäuer Weiler nahe Gestratz mit zwei Häusern, hart an der Grenze zu Isny. In einem der Häuser, Ackers 99 1/2, sitzt Friedrich Heumos mit seinen 65 Jahren in seinem Arbeitszimmer. Auf dem Schreibtisch liegt der Streit mit der Gemeinde, fein säuberlich in sieben Ordnern eingeheftet. 'Irgendwann werde ich auch mal Recht kriegen', sagt Heumos nach 20 Jahren Auseinandersetzung. 1969 hat Heumos sein Haus gebaut. Der Weg dorthin führt erst über Gemeinde-, dann über Privatgrund. 1983 machte die Gemeinde den Weg offiziell zum 'öffentlichen Feld- und Waldweg'. Damit müssen die Anlieger und nicht die Gemeinde den Weg ausbessern und im Winter räumen. Das wollte Heumos nicht. Er legte Widerspruch beim Landratsamt ein, blitzte dort ab und zog fortan vor Gericht. Drei Verfahren hat er hinter sich und mehrere Anwälte. Gewonnen hat er kein einziges Mal, seine Rechtsschutzversicherung zahlt dafür längst nicht mehr. Aber aufgeben? Niemals. Das Tischtuch zwischen der Gemeinde und Friedrich Heumos ist nach seinen Worten seit 1974 zerschnitten. Damals habe er gegen den Willen des damaligen Bürgermeisters durchgesetzt, dass sein Sohn im nahen Isny die Grundschule besuchen darf und nicht ins ferne Gestratz muss. Der Ärger mit dem Weg sei die Retourkutsche aus dem Rathaus. Bürgermeister Johannes Buhmann ist seit eineinhalb Jahren im Amt. Er hat sich gleich nach Amtsantritt des juristischen Dauerbrenners angenommen, sagt er, nach mehreren Gesprächen aber entnervt aufgegeben. Zu Heumos fallen ihm Worte wie 'unbelehrbar' ein.

    Pochen auf das Recht Ein Streithansel sei er nicht, wehrt Heumos ab. Er poche nur auf sein Recht. Der Weg mit der Nummer 678/2 trennt inzwischen mehr als er verbindet. Beim Verwaltungsgericht Augsburg ist Klage Nummer vier anhängig. Heumos neuer Anwalt fordert Feststellung der Nichtigkeit der Wegewidmung von 1983. Buhmann hat derweil vorgeschlagen, den Weg zu asphaltieren. Für die nötigen 100000 Euro gäbe es 60 Prozent Zuschuss. Den Rest müssten Anwohner und Landwirte bezahlen. Um den Unterhalt würde sich dann die Gemeinde kümmern - ein Modell, das sich bereits bewährt habe. Für Heumos ist das keine Lösung. Warum solle er für etwas zahlen, was ihm rechtmäßig zusteht? Also geht der Streit weiter, kein Ende ist in Sicht: 'Wenn Sie so viel Geld ausgegeben haben, müssen Sie es durchstehen, egal wie es ausgeht. Sonst lachen die anderen nur über Sie.'

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