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Der Herr Doktor ist ein Schreiner

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Der Herr Doktor ist ein Schreiner

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    Kaufbeuren (jth). - Da er mit einem gekauften akademischen Titel (Dr. div. h. c.) Verträge unterschrieben hatte, verurteilte das Kaufbeurer Amtsgericht nun einen 43-Jährigen zu einer Geldstrafe von 7200 Euro. Der Richter sah es als erwiesen an, dass der gebürtige Crailsheimer den Doktortitel gesetzeswidrig führte. Zur Anzeige gegen den Angeklagten, der seinen gelernten Beruf vor Gericht mit 'Schreiner' angab, war es gekommen, weil eine Tübingerin im Mai vergangenen Jahres einen Vertrag als 'Agentin' in dessen Allgäuer Partnervermittlung unterschrieben hatte. Auf diesem Vertrag hatte der bis vor kurzem im Allgäu lebende Angeklagte mit einem Doktortitel unterschrieben. 'Ich dachte, dass der akademische Titel seriös ist, nicht etwas Erkauftes', erklärte die Zeugin vor Gericht. An der Bürowand habe sie eine Urkunde gesehen, in der dem 43-Jährigen ein 'Doctor of Divinity' (Dr. div. h. c.) verliehen worden war. 'Aufgrund jeder Menge Rechtschreibfehler' in Briefen des Angeklagten, sei ihr der Inhaber der Partnervermittlung nach einiger Zeit suspekt gewesen, schließlich zeigte sie den 'Doktor' an. Der Staatsanwalt warf dem inzwischen in Spanien wohnenden Angeklagten ('wegen Vorstrafen kein Kind von Traurigkeit') vor, einen Titel geführt zu haben, ohne dass dieser vom Wissenschaftsministerium genehmigt gewesen sei. Er meinte, dass der Doktortitel der 'Universal Life Church' in Kalifornien - laut der Verteidigerin eine 'kirchliche Würde' - dem von deutschen Universitäten verliehenen Ehrendoktortitel Dr. h.

    c. (honoris causa) zum Verwechseln ähnlich sehe. Diesen Ehrendoktor bekommen beispielsweise Politiker oder Wissenschaftler für ihre Verdienste von Universitäten verliehen. Der Staatsanwalt forderte fünf Monate Freiheitsentzug auf Bewährung sowie eine Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro. Ein Zeuge des bayerischen Wissenschaftsministeriums erläuterte, dass die 'Universal Life Church' in Kalifornien keine seriöse Universität sei. 'Nach unserer Erkenntnis ist es ein Familienbetrieb, der diesen Doktortitel verleiht.' Der Richter war in seinem Urteil davon überzeugt, dass der Angeklagte seinen Titel im Januar vergangenen Jahres für umgerechnet etwa 400 Euro gekauft und unbefugt geführt hatte. 'Nach deutschem Recht hätte er eine Genehmigung gebraucht, den Titel zu führen.' Die deutschen Gesetze schützen laut dem Richter die Allgemeinheit vor Hochstaplern, denen es leichter falle, mit Titeln Vertrauen zu erwecken. 'Der durchschnittliche Bürger verwechselt die Titel Dr. div. h. c. und Dr. h. c. mult. leicht', so der Richter. Der Angeklagte sei auch nicht - wie die Verteidigerin betonte - fahrlässig in die Sache hineingeschlittert, weil im Kaufvertrag des Titels darauf hingewiesen werde, dass im Vergleich zu den USA in Deutschland ein strengeres Titelrecht gelte: 'Im Vertrag wurde mit dem Holzbrett darauf hingewiesen, dass die Sache stinkt.' Er verurteilte den vorbestraften Angeklagten zu einer Strafe von 7200 Euro.

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